Das Landesverkehrsministerium hat neue Sperren für die Vergabe von Kfz-Kennzeichen veranlasst. Das Ziel: Rechtsextremisten soll es schwerer werden, in der Szene mit ihrer NS-Gesinnung Werbung zu machen. Dabei geht es um Kombinationen, die manch einem zunächst vielleicht unverdächtig erscheinen.
Stuttgart - Rechtsextremisten sollen es künftig schwerer haben, mit ihren Kfz-Kennzeichen ein Bekenntnis zu ihrem Gedankengut abzulegen. Das Landesverkehrsministerium hat nun weitere Kombinationen blockieren lassen, die als Chiffren für nationalsozialistische Überzeugungen gedeutet werden können.
Dabei geht es besonders um die Ziffernfolge 1488 sowie um die Kombinationen HH 18 und AH 18, um HH 88 und AH 88. Sie alle sind der Radikalen-Szene Hinweise auf die Anfangsbuchstaben des deutschen Massenmörders und Diktators Adolf Hitler, auf die frühere deutsche Grußformel Heil Hitler oder den Platz dieser Anfangsbuchstaben im Abc. Die für die Kfz-Zulassungen zuständigen Dienststellen in der Region setzen die neuen Vorgaben nun um.
„Rechtsextremisten bedrohen unsere Demokratie und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger“, sagte Minister Winfried Hermann (Grüne). Da sei es nicht hinnehmbar, dass „sie sich amtliche Kennzeichen zuteilen lassen und so ihre menschenverachtende Gesinnung öffentlich zur Schau stellen können“. Dies sei die gemeinsame Auffassung des Ministeriums und des NSU-Untersuchungsausschusses im Landtag, der sich mit den Taten des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds befasste. Er hatte empfohlen, weitere Kombinationen auszuschließen. Kennzeichen, die die Buchstabenkombinationen KZ, SA, SS, HJ oder NS enthalten, sind schon früher bundesweit ausgeschlossen worden, weil sie an Konzentrationslager und verbrecherische Organisationen erinnern können. In Bayern sind seit Jahren AH 18 und HH 18 gesperrt.
Viele Kennzeichen dieser Art sind in der Region vergeben
In Stuttgart sind 55 Kennzeichen vergeben worden, wie sie das Verkehrsministerium nun ausschließen will. Vorerst bleiben sie aber h auf der Straße zu sehen. Sie haben nämlich Bestandsschutz, bis die Autos abgemeldet werden. Manche Kombinationen hätten noch vergeben werden können, wenn das Ministerium nicht eingeschritten wäre, bestätigte Nora Lenz-Gaspary, Sprecherin der Stadt. Auch diese Kombinationen werde man nun umgehend sperren. Die 55 einschlägigen Kennzeichen, die schon im Umlauf sind, machten nur 0,015 Prozent der Kfz-Kennzeichen in Stuttgart aus, wo Ende 2020 genau 372 080 Fahrzeuge zugelassen waren. Die zuständige Dienststelle habe „in den letzten Jahren keine Versuche der Kundschaft registriert, Nazi-Symbole auf den Kennzeichen unterzubringen“ im Sinne von Wunschkennzeichen.
Auch die Zulassungsstellen in den Landkreisen rund um Stuttgart setzen die Regelung bereits um. Die Mitarbeiter seien geschult worden, heißt es aus den Kreisbehörden. Clarissa Weber von der Pressestelle des Landkreises Göppingen hebt hervor, eine umfangreiche Schulung sei nicht nötig gewesen – die Ausgabe verbotener Kennzeichen sei ja durch die Sperrung gar nicht möglich. „Die Kombinationen sind nicht mehr reservierbar, werden nicht mehr als verfügbar angezeigt.“ Die Mitarbeiter seien aber über das Verbot unterrichtet worden. Dass die Sperrung eine „EDV-technische“ sei, bestätigt auch die stellvertretende Pressesprecherin Sarah Panten vom Landkreis Esslingen.
Vergabe ist nur bedingt rückgängig zu machen
Diskutiert wird das Thema in den Zulassungsstellen der Kreise ohnehin nicht mit den Fahrzeughaltern. „Das ist klar geregelt, die Zulassung wird verweigert“, so Andreas Fritz, Sprecher des Kreises Ludwigsburg. Bestandsschutz genießen natürlich auch in den Landkreisen die entsprechenden AH- und 88-Kennzeichen. Nicht alle Ämter in der Region können exakte Daten zum Bestand per Knopfdruck bereitstellen, aber Beispielzahlen gibt es aus dem Kreis Göppingen: Hier sind 25 Fahrzeuge mit nun verbotenen Kennzeichen angemeldet. Im Kreis Böblingen sind es 27, im Kreis Esslingen 42. An den Kragen geht es diesen Kennzeichen lediglich in Ausnahmefällen. Nur bei „Hinweisen oder Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten“ könne die Zulassungsstelle das zugeteilte Kennzeichen im Einzelfall ändern, heißt es aus dem Rems-Murr-Kreis. Nicht jedes Kennzeichen lasse ja zwingend auf eine NS-Gesinnung des Halters schließen, ergänzt Benjamin Lutsch von der Pressestelle des Kreises Böblingen. Ein „BB-AH 88“ könne auch auf einen „Anton Huber“ verweisen, der 1988 geboren wurde.