In Baden-Württemberg müssen große Städte bereits bis Ende des Jahres einen Wärmeplanung vorlegen. Eine Handvoll liegt schon vor. Doch sind die Pläne rechtssicher?
Für Hausbesitzer in Baden-Württemberg könnte das neue Gebäudeenergiegesetz unter Umständen schneller greifen als gedacht. Denn das Land hat in seinem Klimaschutzgesetz den 104 größten Städten bereits auferlegt, bis Ende des Jahres eine Wärmeplanung vorzulegen. Allein damit wüsste laut Umweltministerium etwa die Hälfte der Bevölkerung im Land, was ihre Kommune vorhat. Diese Pläne sind Dreh- und Angelpunkt dafür, dass die von der Ampel angedachten neuen Regeln zum Heizungstausch oder aber auch Ausnahmeregelungen greifen. In den Plänen auf Bundesebene ist eine solche Pflicht für die Kommunen erst bis 2028 vorgesehen.
„Wenn die Wärmepläne vorliegen, wissen die Bürgerinnen und Bürger, in welchem Stadtteil, in welchem Straßenzug sie an Wärmenetze angebunden werden können“, erklärt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des baden-württembergischen Städtetages Susanne Nusser. Bisher ist in Baden-Württemberg erst eine Handvoll Städte der Verpflichtung nachgekommen und hat solche Planungen bei den Regierungspräsidien eingereicht. Neben Freiburg, Bruchsal, Giengen an der Brenz sind laut Umweltministerium auch die Pläne der drei Städte im Landkreis Lörrach eingegangen.
Städte in der Region liegen auf der Zielgeraden
In der Region Stuttgart arbeiten die Städte Hochdruck daran, ihrer Verpflichtung nachzukommen – wie eine Umfrage unserer Zeitung ergeben hat. In der Landeshauptstadt soll der Plan im Herbst fertig sein. Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen oder Kornwestheim wollen ihre Pläne in den nächsten Wochen vorstellen. Auch in Leinfelden-Echterdingen liegt man nach Angaben des ersten Bürgermeisters Benjamin Dihm auf der Zielgeraden – ähnlich sieht es in Ostfildern aus. Der Gemeinderat von Kirchheim/Teck hat seinen kommunalen Wärmeplan im Mai verabschiedet.
Max Peters, Leiter des Kompetenzzentrums Wärmewende bei der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, geht davon aus, dass die große Welle gegen Ende des Jahres kommt. „Das Thema hat durch die aktuellen Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz und die Reaktionen auf die Energiekrise an Komplexität gewonnen“, sagt er. Ähnlich sieht es Jürgen Görres, Leiter der Energieabteilung in der Landeshauptstadt. „Wir müssen uns darauf einstellen, dass wir die Pläne im Jahres- oder Zweijahresrhythmus anpassen“, sagt er.
Rechtssicherheit steht infrage
Beim Städtetag sind bislang nach den Worten der stellvertretenden Hauptgeschäftsführerin Susanne Nusser aber noch keine Problemanzeigen eingegangen, was die Wärmeplanung betrifft. Sie sieht angesichts der parallelen Gesetzgebung im Bund allerdings Probleme aufkommen. „Voraussetzung ist, dass der Bund die jetzt erstellten Wärmepläne anerkennt“, sagt sie. „Da haben wir momentan keine Gewissheit.“ Das Land müsse schnell klären, ob die nun erstellten Wärmepläne rechtssicher seien, forderte Nusser. „Um eine Beschleunigung zu haben, müssen die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden.“
Land sieht den Bund in der Pflicht
Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) sieht den Ball indessen in Berlin. Baden-Württemberg sei Vorreiter bei der kommunalen Wärmeplanung „Der Bund sollte daher seine Vorgaben zur Wärmeplanung so ausgestalten, dass sie mit den jetzt erarbeiteten Plänen im Land harmonisieren“, forderte sie. Kernbestandteil des Gebäudeenergiegesetzes, so Walker, sollten zudem neue Fördermittel sein, die den Kommunen helfen, ihre Pläne schnell umzusetzen. Dann hätten die Bürgerinnen und Bürger weit früher als im Bundesschnitt Klarheit, welche klimafreundlichen Optionen sie in Zukunft beim Heizen haben. Das Land gibt den verpflichteten Städten Geld für die Erstellung der Pläne, das sich an der Einwohnerzahl bemisst. Zudem hat das Land – ebenso wie der Bund – den Aufbau von energieeffizienten Wärmenetzen gefördert. Das Programm soll laut einem Sprecher des Umweltministeriums in Baden-Württemberg zum Ende des Jahres noch einmal neu aufgelegt werden.
2026 könnten vier Fünftel der Baden-Württemberger Planung kennen
Neben der Verpflichtung für die Großen Kreis- und die kreisfreien Städte fördert das Land auch die freiwillige Wärmeplanung. Bis Ende 2022 hatten etwa 100 Kommunen diese Fördergelder in Anspruch genommen – weitere 31 kämen demnächst hinzu, heißt es vom Ministerium. Ziel der Förderung ist, bis Ende 2025 eine Wärmeplanung für mehr als die Hälfte der Gemeinden und rund 80 Prozent der Bevölkerung vorliegen zu haben.
Max Peters von der Klimaschutz- und Energieagentur will in den kommenden Wochen landesweit erheben, wie weit die Kommunen sind. Er sieht aber schon jetzt einen Gewinn: „Der Prozess der Wärmeplanung, der vor gut 2,5 Jahren losgetreten wurde, ist nach unserer Erfahrung mindestens genauso gewinnbringend wie der eigentliche Wärmeplan.“
Verpflichtung für Wärmeplanung
Vorgaben
Vorgesehen für die Stadtkreise und Großen Kreisstädte ist ein vierstufiger Prozess. Nach der Erhebung des Wärmebedarfs steht eine Potenzialanalyse zur Reduzierung der Treibhausgase durch den Einsatz von erneuerbaren Energien. Auf dieser Basis müssen Städte ein klimaneutrales Szenario für das Jahr 2040 erstellen mit Zwischenzielen im Jahr 2030 – und geeignete Maßnahmen formulieren. Die Regierungspräsidien überprüfen die kommunalen Wärmepläne anhand einer Checkliste auf die im Klimaschutzgesetz festgelegten Inhalte.
Unterstützung
Die Stadtkreise und Großen Kreisstädte erhalten in den ersten vier Jahren ab dem Jahr 2020 jährlich eine Zuweisung in Höhe von 12 000 Euro zuzüglich 19 Cent je Einwohnerin und Einwohner zur Finanzierung der Wärmeplanung.