Im Umgang mit Behörden haben es Bürger oft nicht leicht – doch braucht es wirklich einen Ombudsmann? Foto: Wolfgang Filser

Wohin, wenn man Ärger hat mit Behörden oder der Polizei? Ansprechpartner gibt es dafür schon genug, meint StN-Redakteur Arnold Rieger.

Stuttgart - An Weihnachten schenkt man sich häufig Dinge, die man zwar nicht braucht, aber doch gern hätte. Insofern passt das Vorhaben von Grün-Rot, dem Land einen Bürgerbeauftragten zu spendieren, in die Zeit. Nicht, dass solche Ombudsleute störten. Aus den wenigen Ländern, die sie installiert haben, ist über ihre Arbeit nichts Nachteiliges zu vernehmen. Es gibt schließlich immer Menschen mit persönlichen Anliegen. Die entscheidende Frage ist: Funktioniert es nicht auch ohne sie ganz gut – und zwar preiswerter?

Es ist ja nicht so, dass Bürger keine Ansprechpartner hätten, wenn es mal scheppert im Umgang mit Behörden. An erster Stelle stehen die Abgeordneten mit ihren regelmäßigen Sprechstunden. Daneben gibt es die klassische Instanz für Beschwerden, den Petitionsausschuss. Außerdem haben viele Städte und Kreise Ombudsleute ernannt, sogar auf EU-Ebene gibt es diese Einrichtung. Und hat nicht soeben der Landtag das Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, dass Behörden zur Auskunft verpflichtet? Irgendwann verliert der Bürger den Überblick über die Instanzen. Ein neuer Beauftragter ist also überflüssig – getreu der alten Erkenntnis:Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.