Türkinnen im Deutschkurs Foto: dpa

Sprachtests für Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken verstoßen gegen EU-Recht - hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Doch wer hier dauerhaft leben will, muss ein Minimum an Deutsch können, sagt unser Kommentator  

Schön, was Deutschland an Chancen und Rechten bietet. Dumm nur, wenn Bewohner sie gar nicht wahrnehmen können, weil sie kaum ein Wort Deutsch verstehen. Diese schlichte Wahrheit findet im Urteil des Europäischen Gerichtshofs keinen Niederschlag, das Türken den Deutschtest erlässt, die ihren Familienangehörigen auf Dauer nach Deutschland folgen.

 Die juristische Grundlage – eine alte Vereinbarung zwischen Brüssel und Ankara, die Hindernisse wie den Sprachtest für Familien-Nachzug ausschließt – sieht selbst für Laien eindeutig aus. Hilfreich ist die Entscheidung aber nicht. Sie untergräbt Bemühungen um das gedeihliche Miteinander von Alteingesessenen und Zuwanderern in Deutschland. 

Schließlich verstärkt diese Entscheidung – als politisches Signal weit über das Thema Testpflicht hinaus – genau jene Aspekte von Zuwanderung, die besonders problematisch sind. Ebnet sie doch gerade jenen den Weg nach Deutschland, die mangels Sprachkenntnissen besonders schlecht auf eine gesellschaftliche Teilhabe vorbereitet sind. Oder diese verweigern. Oder die gegen ihren Willen hier landen, etwa durch Zwangsehen. 

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das einer türkischen Analphabetin recht gibt, muss zudem jene Zuwanderer ernüchtern, die alles daransetzen, Deutsch zu lernen. Mit dem Ziel, in jeder Hinsicht in Deutschland anzukommen. 

Die Bundesregierung sollte es nicht mit dem Urteil bewenden lassen. Sondern Barrieren abbauen, die es Ausländern erschweren, den Test abzulegen. Und zugleich nach neuen Wegen suchen, um den berechtigten Anspruch durchzusetzen: Wer hier dauerhaft leben will, muss ein Minimum an Deutsch können.