Auf den Bahnhöfen tut sich bald nichts mehr Foto: dpa

Die Lokführergewerkschaft GDL ruft zu einem viertägigen Streik auf. Doch was dieser Streik mit der ureigenen Aufgabe der Gewerkschaften zu tun, die Rechte der Arbeitnehmer zu vertreten?

Stuttgart - Gewerkschaften setzen sich dafür ein, dass die Beschäftigten am wirtschaftlichen Wohlstand angemessen beteiligt werden. Damit sie dies wirkungsvoll tun können, genießen sie einen rechtlichen Status, der sogar durch das Grundgesetz abgesichert ist. Weder Gewerkschaften noch Arbeitnehmer können wegen eines rechtmäßigen Streiks belangt werden – und das, obwohl dadurch oft beträchtlicher Schaden entsteht.

Die Rechte der Gewerkschaften gehen einher mit einer entsprechenden Verantwortung. Das Verhalten der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zeigt jedoch, dass sich das Land nicht zwingend auf dieses Verantwortungsbewusstsein verlassen kann. Denn bei den eskalierenden Streiks, die nun in einen viertägigen Ausstand münden, lässt sich auch bei wohlwollender Betrachtung keinerlei Augenmaß mehr erkennen. Die Gewerkschaft behauptet nicht einmal, dass es ihr noch um Lohnprozente gehe – ihr erklärtes Ziel ist es vielmehr, ihr Revier zu vergrößern und auch für andere Beschäftigtengruppen Tarifverträge abzuschließen. Damit will sie der Konkurrenzgewerkschaft EVG Mitglieder abspenstig machen. Kommt es so, wird das heutige Chaos zur Dauereinrichtung, denn dann werden die Gewerkschaften einander mit ihren Forderungen auf dem Rücken der Bahnfahrer überbieten.

Nach jahrelangem Zögern von Bundeskanzlerin Angela Merkel arbeitet die Bundesregierung nun mit Hochdruck an einem Gesetz zur Tarifeinheit, das den Alleingang der GDL stoppt. Möglicherweise will er nun noch schnell Fakten schaffen und die Bahn in die Knie zwingen. Man kann nur wünschen, dass die Politik ihr Tempo beibehält und den verantwortungslosen Gewerkschaftschef zügig in seine Schranken verweist.