Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) setzt sich für die Gleichstellung ein. Foto: ginae014/Fotolia

Hauptamtliche Frauenbeauftragte lösen das Problem nicht, meint unsere Politikredakteurin Kathrin Brenner.

Stuttgart - Dem geplanten Frauengleichstellungsgesetz der Sozialministerin schlägt schon jetzt heftige Kritik entgegen – zu Recht. Dass Frauen in Führungspositionen auch in Baden-Württemberg noch immer unterrepräsentiert sind, ist bekannt und durch zahlreiche Statistiken belegt. Dass noch viel getan werden muss, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Berufsleben zu verbessern, ist vor diesem Hintergrund unbestritten.

Da klingen die Pläne von Katrin Altpeter zunächst vielversprechend: Hauptamtliche Frauengleichstellungsbeauftragte sollen nicht nur innerhalb der Behörden, beispielsweise bei Personalentscheidungen, Einfluss nehmen. Sie sollen – so sehen es die Eckpunkte des Gesetzes derzeit vor – auch gegenüber der Öffentlichkeit wirken und Frauen ermutigen, verantwortungsvolle Posten zu übernehmen. So will die Sozialministerin mehr weibliches Führungspersonal in Rathäuser und Landratsämter locken.

Doch ob das wirklich hilft, ist zweifelhaft. Tatsächlich gibt es in der öffentlichen Verwaltung, die auf kommunaler Ebene überwiegend weiblich ist, einen Mangel an Frauen, die bereit sind, eine Führungsposition zu übernehmen. Aber eine hauptamtliche Frauengleichstellungsbeauftragte wird daran kaum etwas ändern. Frauen müssen nicht behutsam ermuntert werden, als wären sie verschreckt und unselbstständig.

Es ist vielmehr davon auszugehen, dass ihre Zurückhaltung in Bezug auf Führungspositionen zahlreiche praktische Gründe hat, die die Politik angehen muss, wie etwa die Kinderbetreuung. Da hilft es nicht, sich mit der Schaffung einer neuen Stelle zurückzulehnen. Die hat eher eine Alibifunktion, als dass sie Frauen praktischen Nutzen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bringt.