Überhöhte Geschwindigkeit fällt hier schon mal flach. Foto: dpa

Für Verkehrssünden im EU-Ausland können deutsche Autofahrer zur Kasse gebeten werden.

Berlin - Es kommt, es kommt so bald nicht, es kommt doch! Über das EU-Knöllchen wurde viel spekuliert. Jetzt hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Vollstreckung in Deutschland ermöglicht.

Deutsche Autofahrer, die im EU-Ausland einen Strafzettel bekommen, können künftig auch nach ihrer Rückkehr zur Kasse gebeten werden. Noch am Donnerstag hatte der Auto Club Europa (ACE) vermeldet, das Gesetz trete frühestens im kommenden Jahr in Kraft. Jetzt hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. "Der frühe Zeitpunkt überrascht mich", sagte der ACE-Verkehrs-Justiziar Volker Lempp. Was Sie über das Gesetz wissen sollten.

Ab wann gilt die Neuregelung?

Praktisch ab sofort. Weil der Bundesrat noch zustimmen muss, kann das Gesetz formal zwar erst im Herbst in Kraft treten. Doch Autofahrer solltenbereits jetzt vorsichtig sein. Die Bußgeldbescheide brauchen erfahrungsgemäß Wochen oder Monate, bis sie den Empfänger erreichen. Stimmt die Länderkammer dem Gesetz zu, wird die Strafe also auch fällig, wenn der Verstoß Monate zurückliegt. Allerdings greift die Regelung erst bei einem Bußgeld von mehr als 70 Euro. Die Strafe für Falschparken liegt in den meisten Ländern unter dieser Grenze.

Wer treibt das Bußgeldes ein?

Dafür ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Das schaltet sich ein, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen können Laut ACE ignoriert werden.

Müssen wir uns künftig mit fremdsprachigen Bußgeldbescheiden herumschlagen?

Nein. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sind alle Staaten verpflichtet, dem Verkehrssünder Bescheide in einer für ihn "verständlichen Sprache" zuzuschicken. Das ist in der Regel die Muttersprache. Sollte der ausländische Bußgeldbescheid dennoch in einer fremden Sprache kommen, muss sich der Autofahrer keine Sorgen machen. Wenn der Verkehrssünder - etwa wegen der sprachlichen Hürden - keine Gelegenheit hat, Einspruch zu erheben, muss das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung verweigern.

Was passiert, wenn eine andere Person mit meinem Auto geblitzt wird?

Anders als in Deutschland gilt in Ländern wie Frankreich und den Niederlanden die sogenannte Halterhaftung. Das heißt: Der Autobesitzer muss die Strafe zahlen, auch wenn jemand anders gefahren ist. In einem solchen Fall müsste das Bonner Bundesamt jedoch die Vollstreckung verweigern, weil in der Bundesrepublik grundsätzlich der Fahrer zur Rechenschaft gezogen wird.

Wann kann man sonst noch die Zahlung verweigern?

Laut ACE fallen nur echte Verkehrsverstöße unter die Neuregelung, nicht aber Beleidigungen im Straßenverkehr. Geldstrafen gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie Entschädigungszahlungen müssen erst von einem deutschen Amtsgericht bewilligt werden.