Wem gehören die rätselhaften Millionen aus dem schwäbischen Koster Neresheim? Ein früherer Abt hatte die Millionensumme - Wertpapiere sowie Geld, heimlich gebunkert. Ein Gericht sucht nun den rechtmäßigen Besitzer.
Stuttgart - Das Oberlandesgericht Stuttgart versucht seit Freitag etwas mehr Licht ins Dunkel um einen rätselhaften Millionenfund aus dem schwäbischen Kloster Neresheim zu bringen. In drei Berufungsverfahren erheben zwei Privatpersonen soweit ein Anwalt Ansprüche. Das Landgericht Ellwangen hatte die Klagen auf die Herausgabe von Teilen des insgesamt vier Millionen Euro umfassenden Zufallsfundes abgewiesen - im Wesentlichen weil die Kläger ihre Ansprüche nicht ausreichend nachweisen konnten. Gelinge das auch im Berufungsprozess nicht, machte der Vorsitzende Richter Oliver Mosthaf gleich zu Beginn deutlich, müssten die Klagen jetzt endgültig zurückgewiesen werden.
Ein früherer Abt des Benediktiner-Klosters hatte die Millionensumme - Wertpapiere sowie Geld, heimlich gebunkert. Nach seinem Tod wurden die Unterlagen dazu 2013 in einem alten Sekretär gefunden. Das Wissen über die Herkunft nahm der Mönch mit ins Grab. Das Kloster argumentiert vor Gericht mit Nichtwissen. Die Benediktiner haben nach eigenen Angeben den strittigen Teil des Vermögens bisher nicht angerührt. Erst solle über alle möglichen Ansprüche geklärt sein. Bei den drei Berufungen geht es unter dem Strich um eine Summe von einer Million Euro.