Die Polizei hatte den Angeklagten mit Blaulicht und Martinshorn zum Anhalten bewegt. Foto: dpa

Ein 78-jähriger Eberdinger ist alkoholisiert am Steuer ertappt worden, er klagte nun gegen seinen Strafbefehl. Seine abenteuerliche Ausrede überzeugte die Amtsrichterin allerdings nicht.

Eberdingen - Obwohl er angetrunken war, ist ein 78-jähriger Mann ins Auto gestiegen – und handelte sich prompt eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Gegen den Strafbefehl legte der Mann aus Eberdingen Widerspruch ein, aber ohne Erfolg. Von den alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, die dem in Weissach (Kreis Böblingen) Ertappten vorgeworfen wurden, wollte er nichts wissen. Der Mann hatte sich einer Polizeikontrolle torkelnd genähert. Nun behauptete der Senior vor dem Leonberger Amtsgericht, dass er eine Fußverletzung, zugezogen bei Gartenarbeit, gehabt habe. Mit dieser Argumentation kam er indes nicht durch.

Dass er bei der Heimfahrt im vergangenen Dezember alkoholisiert war, das wollte der Angeklagte gar nicht in Abrede stellen. „Im Garten hatte ich Most getrunken, danach zwei Schorle und Cognac in der Wirtschaft und am Ende ein halbes Bier“, gab der 78-Jährige zu Protokoll. Dennoch habe er überhaupt nicht an seiner Fahrtauglichkeit gezweifelt. „Ich fühlte mich gut“, versicherte der Eberdinger, der sich deshalb auch hinter das Lenkrad gesetzt hatte.

Beim Aussteigen am Auto abgestützt

Die als Zeugen geladenen Polizisten, die den Mann damals in Weissach kontrolliert hatten, wussten vor Gericht Gegenteiliges zu berichten. Demnach sei der Rentner auffällig langsam gefahren. „Als wir ihn mit Blaulicht anhielten und ausstiegen, fuhr er erst einmal weiter“, erzählte einer der Polizisten. Erst nachdem er auch das Martinshorn angestellt habe, habe der Eberdinger angehalten. Laut den Beamten habe sich der Senior beim Aussteigen an seinem Fahrzeug abstützen müssen und habe schwankend den „gesamten Gehweg in Anspruch genommen“. Am Eingang des Leonberger Krankenhauses – dort wurden 0,8 Promillein seinem Blut gemessen – sei er auch noch um ein Haar frontal gegen die gläserne Drehtür geprallt.

Den Einfluss des Alkoholkonsums stritt der Angeklagte ab. Stattdessen erzählte er von einem folgenreichen Vorfall in seinem Schrebergarten. „Beim Umgraben hatte ich mir damals den Knöchel verstaucht, und damit war mein Gang etwas unsicher“, berichtete der 78-Jährige. Ein ärztliches Attest konnte der Mann allerdings nicht vorlegen. Doch nicht zuletzt, weil der Rentner seine angebliche Verletzung der Polizei gegenüber mit keinem Wort erwähnt hatte, war die Vorsitzende Amtsrichterin Sandra De Falco davon überzeugt, dass der Mann mit Schutzbehauptungen seine Haut retten wollte. „Mit dem Wissen, dass Sie angetrunken waren, ist Ihre Argumentation nicht glaubwürdig“, sagte die Richterin und verurteilte den Eberdinger zu einer Geldstrafe von 1400 Euro. Außerdem bleibt sein Führerschein, der direkt bei der Kontrolle eingezogen wurde, für weitere vier Monate unter Verschluss.

Verteidiger plädiert auf Freispruch

Die Staatsanwältin hatte für den 78-Jährigen, der bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, neben einem achtmonatigen Fahrverbot eine Geldstrafe von 1750 Euro gefordert. Dessen Verteidiger plädierte derweil auf Freispruch. „Es gibt hier keine Anzeichen für eine Straftat, die über die Ordnungswidrigkeit hinaus gehen“, betonte dieser und stritt ebenfalls die seinem Mandanten zur Last gelegten Ausfallerscheinungen ab.