Nach dem Tod eines zweijährigen Mädchens im schwäbischen Bingen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Mutter des Kindes. Was wird der Frau vorgeworfen?
Nach dem Tod eines zweijährigen Mädchens im schwäbischen Bingen richten sich Ermittlungen gegen die Mutter des Kindes. Gegen die 24-jährige Frau werde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, sagte Staatsanwalt Ronny Stengel am Donnerstag. Es bestehe der Verdacht, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Er betonte, dass die Ermittlungen in dem Fall noch nicht abgeschlossen seien. Gegen den Vater bestehe im Moment kein Verdacht. Die Ermittler gingen davon aus, dass der Vater zum fraglichen Zeitraum nicht anwesend war.
Die Zweijährige hatte ihr Elternhaus nach Auskunft der Polizei vom Montag wahrscheinlich am späten Sonntagnachmittag zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr verlassen. Das Mädchen trug nach Angaben der Ermittler vom Donnerstag vollständige Alltagsbekleidung und Turnschuhe und nicht nur einen Schlafanzug, wie die Familie zunächst angegeben hatte.
Die Zweijährige war am Dienstag von Tauchern tot aus der Lauchert geborgen worden. Das Wohnhaus der Familie befindet sich in unmittelbarer Nähe des Flusses.
Wie die Obduktion nun ergab, ist das Mädchen ertrunken. Nach Angaben von Staatsanwaltschaft Hechingen und Polizeipräsidium Ravensburg gibt es bislang keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung oder eine Fremdbeteiligung am Tod des Kindes. „Ob und inwieweit eine Verletzung der Aufsichtspflicht für den Tod des Mädchens (mit-)ursächlich war, ist (...) Gegenstand der noch laufenden Ermittlungen“, hieß es.