Die Akten des Heims, derzeit im Landeskirchlichen Archiv Foto: Max Kovalenko

Detlev Z., ehemals Heimkind im Kinderheim der Brüdergemeinde Korntal, legt beim Oberlandesgericht Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart ein. Die Richter hatten eine Prozesskostenhilfe für Z. abgelehnt und ihre Entscheidung damit begründet, dass seine Klage keine Aussicht auf Erfolg habe; die Vorwürfe, die Z. gegen ehemalige Mitarbeiter des Heims erhebe, seien vage, eventuelle Taten verjährt.

Stuttgart/Korntal - Detlev Z., ehemals Heimkind im Kinderheim der Brüdergemeinde Korntal, legt beim Oberlandesgericht Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart ein. Die Richter hatten am 10. September eine Prozesskostenhilfe für Z. abgelehnt und ihre Entscheidung damit begründet, dass seine Klage keine Aussicht auf Erfolg habe; die Vorwürfe, die Z. gegen ehemalige Mitarbeiter des Heims erhebe, seien vage, eventuelle Taten verjährt.

„Es ist nichts vage an den Schilderungen von Z., es werden viele Zeugen benannt. Außerdem liegt es in der Natur der Sache, dass man nach so langer Zeit nicht mehr genau Tag und Stunde einer Misshandlung oder Vergewaltigung schildern kann“, sagt Christian Sailer, der Rechtsanwalt von Detlev Z. Für diese Fälle habe das Bundesverfassungsgericht vereinfachte Beweisregeln zugelassen.

Die Frage der Verjährung stellt sich für Sailer ebenfalls nicht. Die Diakonie der Brüdergemeinde Korntal habe seinen Mandanten um Vergebung gebeten und erklärt, sie würde sich der Verantwortung stellen. „Im Kontext dieses Briefwechsels“, auf den sich Sailer unter anderem beruft, habe die Brüdergemeinde nicht darauf hingewiesen, dass etwaige Ansprüche von Z. verjährt wären.

„Wer glaubt, dass dieses Procedere für mich einfach ist, der irrt“, schreibt Detlev Z. „Es ist ein Kampf wie David gegen Goliat, ich werde diesen Kampf nicht aufgeben.“