Kinder sollen in häuslicher Quarantäne möglichst getrennt von Eltern und Geschwistern sein – wie soll das vor allem bei kleinen Kindern gehen, fragen sich Eltern. Foto: imago images/Cavan Images

Kinder in Quarantäne sollen sich vom Rest der Familie isolieren. Bei Verstößen können Kinder und Eltern sogar im Extremfall in eine geschlossene Einrichtung gebracht werden. Elternvertreter kritisieren das heftig.

Stuttgart - Mit Anordnungen, Kinder zu isolieren, haben Ämter viele Eltern stark verunsichert. Muss ein Kind in häusliche Quarantäne – etwa weil es Kontakt zu einem Covid-19-Infizierten hatte – gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene: Per Behördenschreiben wird es aufgefordert, sich von anderen Haushaltsmitgliedern nach Möglichkeit fernzuhalten. In Fällen, in denen Ämter solche Anordnungen verschickten, wurde darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlung die Absonderung „in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung“ drohe.

Kinderschutzbund: „Psychische Grausamkeit“

Elternvertreter und Kinderrechtler kritisieren diese Vorgehensweise. „Von „psychischer Grausamkeit“ spricht etwa der Kinderschutzbund. Die bundesweite Initiative Familien in der Krise steht hinter dem Mittel der Quarantäne, bezeichnet die Isolation von Geschwistern und Eltern innerhalb eines Haushaltes aber als „unverhältnismäßig“. Vor allem in Hinblick auf das bald startende Schuljahr und steigende Infektionszahlen sei es notwendig, das Vorgehen an die Bedürfnisse von Kindern anzupassen.

Ein Sprecher des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums betonte, dass die Entscheidung, wann eine häusliche Isolation notwendig sei, bei den Gesundheitsämtern liege. Es sei aber wichtig, dass die Maßnahmen „kindgerecht und lebensnah“ sind, so der Sprecher. Das Landratsamt Karlsruhe, das in diesem Zusammenhang in die Kritik geraten war, erklärte, dass der Kontakt zur Familie zwar minimiert werden soll, aber nicht vollständig untersagt sei.

Verstoßen Eltern massiv gegen die Quarantäne-Regeln für ihre Kinder, könne es tatsächlich als Ultima Ratio zu einer Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung, etwa einem Krankenhaus, kommen, so der Ministeriumssprecher. Dabei werde das Kind aber zusammen mit einem Elternteil abgesondert. Ein solcher Fall sei für Baden-Württemberg bisher nicht bekannt.