Kater Oskar ist ein kastrierter Freigänger. In beiden Ohren ist er außerdem tätowiert, damit er im Fall der Fälle zugeordnet werden kann. Foto: käf

Die Katzenhilfe mit Sitz in Kaltental setzt sich dafür ein, dass in der Landeshauptstadt eine Kastrations- und Registrierpflicht für Freigängerkatzen eingeführt wird. Bisher hat der Verein bei der Verwaltung keine offene Türe eingerannt.

Kaltental - Das Katzenelend in und um Stuttgart zu minimieren, das war das Ziel von Tierschützern, als sie vor rund 35 Jahren die Katzenhilfe gründeten. Seither sind die Ehrenamtlichen oft rund um die Uhr im Einsatz, fangen und kastrieren herrenlose Katzen, versorgen sie an Futterstellen, bringen sie in Pflegestellen unter und vermitteln sie an neue Besitzer. 2012 sind durch den in Kaltental beheimateten Verein 516 Katzen kastriert und 638 Katzen vermittelt worden. „Die Dunkelziffer der frei lebenden Katzen ist jedoch deutlich höher“, betont Werner Andexser, der Sprecher des Verwaltungsrats der Katzenhilfe. Dabei liegt die Lösung für die Tierschützer auf der Hand: Eine Kastrations- und Registrierpflicht für Freigängerkatzen. „Eine solche Verordnung würde uns die Arbeit erleichtern und das Leid der Katzen mindern“, sagt Andexser. Ihr Anliegen hat die Katzenhilfe 2013 in den Bürgerhaushalt eingebracht und sich mit einem Brief an Oberbürgermeister Fritz Kuhn gewandt.

Seit 2013 gilt Paragraf 13 b des Tierschutzgesetzes

„Stuttgart könnte in Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle einnehmen“, sagt Andexser. Bundesweit betrachtet wäre die Landeshauptstadt damit – allein die Zahlen betrachtet – in guter Gesellschaft. Mehr als 200 Kommunen, darunter Paderborn, Düsseldorf und Leverkusen, haben bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen. Bisher war für ein solches Gebot das Ordnungsrecht die Grundlage. Seit Mitte 2013 gilt jedoch der Paragraf 13 b des Tierschutzgesetzes. Dieser wurde im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes neu eingeführt. Darin werden die Länder ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz frei lebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen fortpflanzungsfähige Katzen kastriert und registriert werden müssen. Ende 2013 hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland die neue Rechtsgrundlage aufgegriffen.

Anders als erhofft, haben die Tierschützer bei der Verwaltung jedoch keine offenen Türen eingerannt. „Derzeit ist in Stuttgart kein Katzenproblem ersichtlich – vor allem auch dank der Arbeit der Katzenhilfe“, sagt Stefan Kinkelin auf Nachfrage. Er ist beim Amt für öffentliche Ordnung unter anderem für den Tierschutz zuständig. Der Erlass einer solchen Verordnung setze voraus, dass sich Katzen in einem bestimmten Gebiet unkontrolliert vermehren. Das sei jedoch nicht der Fall. Stattdessen berichtet er, dass das Land eine Musterverordnung angekündigt hat, die den Kommunen als Leitfaden gelten könnte.

Eine Antwort von der Verwaltung gibt es noch nicht

Die schriftliche Stellungnahme, die die Katzenfreunde von Bürgermeister Martin Schairer im September erhalten haben, ist für die Ehrenamtlichen indes kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Sie haben in einem zweiten Brief an den OB darauf hingewiesen, dass sich ihre Beobachtungen nicht mit denen der Verwaltung decken. Zudem haben sie folgenden Kompromiss formuliert: „Sollte eine Kastrationspflicht aus Ihrer Sicht nicht weiter verfolgt werden können, wäre es für die Arbeit der in Stuttgart tätigen Tierschutzvereine hilfreich, wenn wenigstens die Besitzverhältnisse von aufgegriffenen Tieren eindeutig geklärt werden könnten.“

„Das kann ein Chip oder eine Tätowierung im Ohr sein“, sagt Andexser. Damit könnten Fundtiere eindeutig zugeordnet werden und es wäre sichergestellt, dass die Katzenhilfe nicht versehentlich Katzen kastrieren lasse, die einen Besitzer haben. Eine Antwort auf den Brief gibt es noch nicht. In den kommenden Monaten wollen die Tierschützer auf die Fraktionen zugehen, um für ihr Anliegen zu werben.

Die Katzenhilfe sucht weiterhin ein Grundstück

Grundstück

Die Katzenhilfe sucht ein Areal, auf dem sie Katzen, die sich in enger menschlicher Gesellschaft nicht mehr wohlfühlen, unterbringen können. Geeignet wären ein alter Bauernhof oder eine stillgelegte Gärtnerei. Für eine Fläche in Bad Cannstatt, das von einer Katzenfreundin angeboten worden war, hatte der Verein keine Genehmigung erhalten. Das Baurechtsamt begründete die Absage mit dem Paragrafen 35 des Baugesetzbuches. Demnach hatte das Vorhaben nicht genehmigt werden können, weil ihm öffentliche Belange entgegenstehen.

Unterstützung

Die Katzenhilfe erhält im kommenden Doppelhaushalt der Stadt erstmals pro Jahr 30 000 Euro. Bürger, die den Verein unterstützen wollen, spenden auf folgendes Konto: Kontonummer 2 81 95 98, BLZ 600 501 01, BW Bank. Infos: www.katzenhilfe-stuttgart.de.