Mehr Netto vom Brutto ist auch ohne Gehaltserhöhung möglich. Von steuerfreien Extras können nicht nur Beschäftigte profitieren, sondern auch Arbeitgeber. Wie das funktioniert.
Es muss nicht immer gleich eine Gehaltserhöhung sein. In Zeiten hoher Inflation bringen steuerfreie Extras wie digitale Essensgutscheine, Zuschüsse für die Kita-Gebühren oder bestimmte Gesundheitsleistungen den Beschäftigten netto mitunter mehr als ein höheres Gehalt.
Von einer Gehaltserhöhung komme beim Durchschnittsverdiener oft gerade mal die Hälfte an, heißt es beim Bund der Steuerzahler. „Lohnsteuer und Sozialversicherung fressen die andere Hälfte.“ Wenn ein Unternehmen einem Mitarbeiter 300 Euro Gehaltserhöhung biete, koste das den Arbeitgeber rund 360 Euro, beim Beschäftigten kämen gut 150 Euro an, der Rest lande beim Staat, rechnet Dennis Meurer, Gründer und Geschäftsführer der Münchner Investwerk, vor. Die Firma ist auf die Beratung, Einführung und Verwaltung von betrieblichen Zusatzleistungen (Benefits) in Unternehmen spezialisiert.
Es gebe Alternativen, die sich für beide Seiten rechneten. Extras zum Gehalt, die der Arbeitgeber in vielen Fällen steuer- und teilweise auch sozialversicherungsfrei gewähren dürfe. „Dann sind 300 Euro brutto wie netto“, sagt Meurer. Im Kampf um Fachkräfte könnten sich so auch Mittelständler positiv vom Markt abheben. „Viele Unternehmen wissen gar nicht, was alles möglich ist oder scheuen den bürokratischen Aufwand.“ Doch viele Vorgesetzte seien offen, wenn es um solche Benefits für Mitarbeiter gehe. Meurer spricht von einem Bündel an möglichen Maßnahmen, die auch miteinander kombinierbar seien.
Prepaid-Kreditkarte und Essen-App
So können Firmen beispielsweise ihren Beschäftigten monatlich bis zu 50 Euro, im Jahr also maximal 600 Euro, steuerfrei als Sachbezug gewähren. Prepaid-Kreditkarten haben dabei längst den klassischen Tankgutschein abgelöst. Mit diesen können Beschäftigte etwa an Tankstellen, im Supermarkt oder Restaurant bezahlen, allerdings kein Bargeld abheben, denn auszahlen darf das Unternehmen den Betrag nicht.
Nicht jede Firma hat eine eigene Kantine, Essenszuschüsse sind dennoch möglich – etwa über eine Essen-App, die im Supermarkt, in der Bäckerei oder im Lokal funktioniert. Der Arbeitgeber erhält ein Handyfoto vom Beleg und kann maximal 6,90 pro Tag an 15 Tagen im Monat (also maximal 103,50 Euro) steuerfrei über die Gehaltsabrechnung erstatten. Sogar für den privaten Internetanschluss können Arbeitgeber ihren Angestellten einen steuerfreien Zuschuss von 50 Euro gewähren.
Kita-Zuschuss, Deutschlandticket oder Firmenrad
Auch Kita-Zuschüsse kommen bei Beschäftigten mit Kleinkindern an. Arbeitgeber können die Betreuungskosten eines noch nicht schulpflichtigen Kindes teilweise oder komplett übernehmen – ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei. Je nach Wohnort kann das das Familienbudget kräftig entlasten. „Man muss genau schauen, was bringt den Mitarbeitern am meisten“, sagt Meurer. Nicht für jeden passe jeder Baustein. Manche Firmen legten ein bestimmtes Budget pro Mitarbeiter fest, und jeder könne sich dann die Zusatzleistung aussuchen, die am besten passe.
Der eine freut sich über das Deutschlandticket, dessen Kosten die Firma bezuschusst oder gar ganz übernimmt, der andere über das Firmenrad zur dienstlichen und privaten Nutzung. Gibt es das Fahrrad zum bisherigen Gehalt obendrauf, müssen Beschäftigte dafür weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben zahlen und der Arbeitgeber kann die gesamten Kosten als Betriebsausgabe geltend machen.
Der häufigste Fall in der Praxis ist laut Finanztip allerdings, dass die Firma die Diensträder least und die Mitarbeiter, die sie nutzen, sich per Gehaltsumwandlung an den Kosten beteiligen. Der Mitarbeiter muss dann nur noch 0,25 Prozent des Kaufpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Durch die Ersparnis bei Steuer und Sozialversicherung spart man sich rund 40 Prozent der Gesamtkosten des Fahrrads.
Zusatzleistungen zählen nicht für Rente
Egal ob beim Jobwechsel oder bei Gehaltsverhandlungen – unabhängig vom Bruttolohn lasse sich mit steuer- und oft auch sozialabgabenfreien Extras viel herausholen, denn der Mehraufwand für Arbeitgeber halte sich in Grenzen, heißt es auch bei der Stiftung Warentest. Allerdings zählen Leistungen, die Beschäftigte sozialversicherungsfrei kassieren – anders als Gehaltserhöhungen –, nicht für die gesetzliche Rente und können auch jederzeit wieder gestrichen werden. „Das passiert in der Praxis aber so gut wie nie“ sagt Meurer. Etablierte Benefits seien ein echter Bonus für das Employer Branding, wie er es nennt, also die Arbeitgebermarkenbildung. Es komme dabei immer auf ein schlüssiges Gesamtkonzept an. Das sollte seiner Meinung nach auch eine betriebliche Altersvorsorge enthalten.
Für viele Beschäftigte spielten Familie und Gesundheitsvorsorge eine Rolle – auch hier seien etliche Zusatzleistungen möglich, mit denen Firmen bei Mitarbeitern punkten könnten. Bis zu 600 Euro im Jahr können Arbeitgeber für die Gesundheitsvorsorge zusätzlich zum Gehalt für einen Mitarbeiter ausgeben, egal ob für die Ernährungsberatung oder den Yogakurs. Der Zuschuss bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wenn Arbeitgeber mehr bieten
Benefits
Das sind gehaltsunabhängige Zusatzleistungen, die je nach Firma unterschiedlich sind und die Zufriedenheit von Mitarbeitern sowie die Beliebtheit von Arbeitgebern steigern können. Das reicht etwa von der Möglichkeit zu Sabbaticals (längerer unbezahlter Urlaub) über Weiterbildungsmaßnahmen, Gesundheitsvorsorge, Garagen- oder Internetpauschalen bis zu Gutscheinen.
Geschenke
Firmen können ihren Beschäftigen Geschenke etwa zur Hochzeit oder zur Geburt des Kindes machen. Aufmerksamkeiten – ob Blumen oder Gutschein – bis 60 Euro pro Anlass (maximal dreimal im Jahr) bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei.
Personalrabatte
Bis zu einem Wert von 1080 Euro pro Jahr und Mitarbeiter dürfen Firmen ihren Beschäftigten eigene Waren und Dienstleistungen vergünstigt zur Verfügung stellen – also die Bäckerei etwa vergünstigte Brote oder der Modehändler vergünstige Kleidung.