Alice Schwarzer vor dem Gerichtsgebäude Foto: dapd

Schwarzer wollte ihre Quellen schützen und berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.

Mannheim - Die Journalistin Alice Schwarzer hat bei ihrem Auftritt als Zeugin im Prozess gegen Jörg Kachelmann die Aussage verweigert. Sie berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Journalistin. Dies diene dem Schutz ihrer Informanten, sagte Schwarzer am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim. Die bekannte Feministin berichtet für die „Bild“-Zeitung über den Vergewaltigungsprozess. Vor dem Gerichtssaal sagte sie anschließend: "Es ist bedauerlich, dass ein so ernster Prozess durch Nebenkriegsschauplätze andauernd verzögert wird."

Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn wollte Schwarzer zu ihren Kontakten zu dem Therapeuten der Ex-Geliebten befragen.

Rechtsmediziner entlastet Kachelmann

Indes entlasteten die Vernehmung eines Rechtsmediziners den Fernsehmoderator. Dabei ging es um Spuren an dem Messer, das Kachelmann laut Anklage seiner ehemaligen Geliebten an den Hals gedrückt haben soll.

Wie der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern am Mittwoch vor Gericht erklärte, wären danach deutlichere Spuren von Hautpartikeln an der Klinge zu erwarten gewesen. „Das kann man als Widerspruch darstellen“, sagte Mattern auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft.

Kachelmanns Ex-Geliebte beschuldigt den Moderator, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet das.