Die Ampelregierung will das Bundespolizeigesetz überarbeiten. Die aktuelle Fassung ist 30 Jahre alt. Jetzt soll das Gesetz moderner werden.
Im kommenden Jahr hat das Bundespolizeigesetz einen runden Geburtstag. Dann wird die aktuelle Fassung 30 Jahre alt. Seit 1994 ist das Gesetz nicht mehr überarbeitet worden. In der vorherigen Legislatur versuchte sich die Große Koalition schon an einer Reform. Doch sie scheiterte 2021, weil die Länder nicht zustimmten.
Nun will die Ampelregierung das Gesetz auf den Stand der Zeit bringen. Auch dieses Vorhaben zog sich, weil sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) über Monate nicht einigen konnten. Doch am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf für die Reform beschlossen.
Drohnen in bestimmten Fällen erlaubt
Mit dem Gesetz soll die Bundespolizei neue Befugnisse erhalten. Viele davon betreffen technische Möglichkeiten. Künftig soll die Bundespolizei unter anderem in bestimmten Fällen die Kommunikation am Handy überwachen und Nutzerdaten erheben dürfen– zum Beispiel, wenn Leben gefährdet sind. Außerdem soll es ihr erlaubt sein, Drohnen einzusetzen. Auch das darf nur in bestimmten Fällen und an bestimmten Orten passieren, wie an der Grenze oder an Eisenbahnschienen.
Kennzeichnung durch Ziffernfolge
Andere Teile der Reform betreffen die Transparenz in der Arbeit der Bundespolizei. Zum Beispiel müssen die Beamten künftig eine Kennzeichnung an der Uniform tragen. Darauf soll nicht ihr Name stehen, sondern eine Ziffernfolge. Das soll es ermöglichen, einen Beamten zu identifizieren, wenn sich jemand über dessen Vorgehen beschwert.
Außerdem sieht die Reform vor, Kontrollquittungen einzuführen. Wenn die Bundespolizei jemanden kontrolliert, kann die betroffene Person sich den Plänen zufolge eine Bescheinigung ausstellen lassen, auf der Ort, Zeit und Grund der Überprüfung vermerkt sind. Das soll Menschen helfen, die von sogenanntem Racial Profiling betroffen sind. So nennt man es, wenn die Polizei jemanden aufgrund äußerlicher Merkmale wie Haaren oder Hautfarbe überprüft. Das ist eigentlich verfassungswidrig. Trotzdem berichten Menschen, die aufgrund ihres Aussehens für ausländisch gehalten werden, häufig davon, dass sie solche Kontrollen unbegründet erleben. Die Quittungen sollen es einfacher machen, solche Vorfälle zu prüfen.
Die Reform schafft auch Regelungen, die es zum Beispiel erlauben, DNA-Identifizierungsmuster zu speichern sowie Gewahrsamsräume zu überwachen. Außerdem soll die Bundespolizei die Befugnis bekommen, befristete Aufenthaltsverbote gegen bestimmte Personen auszusprechen.
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Manuel Höferlin zeigte sich zufrieden. Er sagte: „Mit dem Bundespolizeigesetz stärken wir den Paradigmenwechsel, Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander auszuspielen, sondern beide gleichermaßen zu stärken.“
Kritik aus der Unionsfraktion
Die Vizevorsitzende der Unionsfraktion Andrea Lindholz kritisierte die Pläne dagegen. Sie warf der Bundesregierung vor, der Bundespolizei zu misstrauen. In Bezug auf die geplanten Transparenzmaßnahmen sagte Lindholz: „Das zeigt das tiefe Misstrauen von SPD, Grünen und FDP gegenüber unserer Polizei. In Zeiten, in denen die Kriminalität zunimmt und die Durchsetzung von Recht immer schwieriger wird, ist das genau der falsche Weg.“ Sie betonte außerdem: „Das Gesetz ist ein Reförmchen, keine Reform. An wichtige Punkte wie eine neue Abgrenzung der Aufgaben zwischen Bundes- und Länderpolizei traut sich die Bundesregierung nicht heran.“
Einseitig für die Polizei
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman kritisierte den Entwurf von anderer Seite. „Menschen müssen sich auf die Polizei verlassen und ihr vertrauen können“, sagte sie. Deshalb sei es wichtig, dass das Bundespolizeigesetz einen Diskriminierungsschutz für alle garantiere. „Der vorliegende Reformentwurf tut dies leider nicht.“ Sie befürchtet unter anderem, dass die neuen Regeln Racial Profiling nicht verhindern, sondern begünstigen könnten.