Der Screenshot aus einem Video der italienischen Gendarmerie zeigt Carabinieri, die 2018 nach einer Razzia gegen den ’Ndrangheta-Clan Farao-Marincola in Italien und Deutschland einen Mafia-Verdächtigen in Stuttgart abführen. Foto: dpa

Jährlich fließen eingezogene Millionenbeträge aus kriminellen Quellen in die Staatskasse. Die Summen dürften in Zukunft steigen, da eine Gesetzesverschärfung Wirkung zeigt.

Stuttgart/Berlin - Durch eingezogene Vermögen aus kriminellen Machenschaften sind in den vergangenen Jahren Millionenbeträge in den baden-württembergischen Landeshaushalt geflossen. Nachdem 2016 begünstigt durch zwei Großverfahren mehr als 24 Millionen Euro verbucht wurden, waren es im Folgejahr 4,3 Millionen Euro und im Jahr 2018 knapp 4,5 Millionen Euro, wie das Landesjustizministerium unserer Zeitung mitteilte.

Es ist damit zu rechnen, dass diese Summen künftig steigen. Denn seit Mitte 2017 kann die Justiz aufgrund einer Gesetzesreform schärfer gegen organisierte Kriminalität und verbrecherische Familienclans vorgehen: Richter dürfen seitdem Bargeld, Immobilien, Luxusautos oder Aktien bereits einziehen, wenn sie überzeugt davon sind, dass diese aus kriminellen Machenschaften stammen. Einer konkreten Tat müssen die Vermögenswerte dafür nicht zugeordnet werden können.

„Abschöpfungslücke“ für Vermögen geschlossen

Das Bundesjustizministerium in Berlin sieht dadurch „insbesondere mit Blick auf Terrorismus und organisierte Kriminalität“ eine „Abschöpfungslücke“ für Vermögen aus trüben Quellen geschlossen. Demnach wurden 2017 bundesweit Vermögen aus mutmaßlich kriminellen Machenschaften im geschätzten Wert von fast 647 Millionen Euro vorläufig sichergestellt, davon mehr als 34 Millionen in Baden-Württemberg.

Das Landesjustizministerium beurteilt die Reform bislang aber noch zurückhaltend. Die Strafverfolgungsbehörden hätten nun „zusätzliche Handlungsinstrumente zur Verfügung“, sagte ein Ministeriumssprecher unserer Zeitung. „Für eine Bewertung, ob die mit der Reform angestrebten Ziele erreicht werden können, ist es derzeit aber noch zu früh.“ Die FDP im Bundestag hat zudem verfassungsrechtliche Bedenken.