Dagmar Völler-Häfner und Bernd Häfner sind seit über 40 Jahren für das Böblinger Jugendamt aktiv. Die Behörde hat sich in dieser Zeit stark gewandelt. Die beiden erfahrenen Sozialarbeiter haben das hautnah miterlebt.
Böblingen - Jugendämter haben keinen guten Ruf. Ihr Image schwankt zwischen „Die nehmen mir die Kinder weg“ und „Warum hat das Amt nicht rechtzeitig reagiert und die vernachlässigten Kinder gerettet?“. Zumindest das erste Bild stammt nicht von ungefähr. „Die Jugendämter waren früher restriktive Behörden mit Kontrollaufgaben“, sagt Dagmar Völler-Häfner. So hat sie es selbst noch erlebt, als sie 1976 als Praktikantin im Böblinger Jugendamt anfing.
Damals habe es zehn Mitarbeiter für den gesamten Landkreis Böblingen gegeben, die sich um die Belange der Jugendhilfe kümmerten. „Wenn da ein Jugendlicher von zuhause abgehauen ist, wurde sehr schnell eine Heimunterbringung angedacht.“ Und von dort sei er nicht mehr so schnell weggekommen. Die Kontrolle und Aufsicht über nichtkonforme Kinder und Jugendliche stand im Fokus der Arbeit der Jugendämter, die vor etwa 100 Jahren in Deutschland entstanden sind. In Böblingen begann das Jugendamt seine Arbeit am 1. Oktober 1921.
Vor 40 Jahren war noch zu prüfen, ob es eine eheähnliche Gemeinschaft gibt.
Auch Völler-Häfners Mann, Bernd Häfner, der 1981 beim Böblinger Jugendamt anfing, hat diese restriktive Zeit noch in Erinnerung. „Besonders unangenehm waren für uns die Kontrollaufgaben, die uns das Sozialamt mitgegeben hat. Wir mussten in den Wohnungen der Familien schauen, ob es da nicht vielleicht eine eheähnliche Gemeinschaft gibt.“ Zahnbürsten zählen sei damals angesagt gewesen, um zu schauen, ob vielleicht jemand unberechtigt Sozialhilfe bezieht.
Andererseits hat Häfner die Zeit Anfang der 1980er Jahre auch als wilde Zeit in Erinnerung. „Da gab es einen Umbruch in den Jugendämtern, denn plötzlich kamen ausgebildete Sozialarbeiter.“ Vorher hatten ausschließlich sogenannte Fürsorgerinnen die Arbeit getätigt. „Der Fokus lag damals vor allem auf negativen Begriffen wie „Verwahrlosung“. Als einzige Möglichkeit sah man die Herausnahme der Kinder aus der Familie und die Unterbringung in einem Heim.
Misshandlung in Heimen – eine düstere Geschichte
Mittlerweile ist ja auch bekannt, welch düstere Geschichten sich in den Heimen abgespielt haben. Missbrauch und Misshandlungsfälle werden nach und nach aufgearbeitet. Aber auch die besten Heime würden bis heute die Familien nicht ersetzen, sagt Völler-Häfner. „Es gibt Studien, die zeigen, dass sogar von ihren Eltern
Hilfe und Unterstützung steht heute im Zentrum der Arbeit des Jugendamts, betonen die beiden Sozialarbeiter. „Vieles von dem, was heute üblich ist, haben wir bereits in den 1980er Jahren begonnen zu entwickeln“, sagt Häfner. Doch zum Gesetz wurde es erst 1991. Damals löste das moderne Kinder- und Jugendhilfegesetz das alte Fürsorgegesetz ab. Mit einem reichen Instrumentarium können die Jugendämter heute auf Probleme in Familien reagieren. Sozialpädagogische Familienhelfer unterstützen Eltern und Kinder mit Hausbesuchen, gemeinsamen Unternehmungen, aber auch Hilfe bei Behördengängen. Es gibt Tagesgruppen für Kinder aus Familien in schwierigen Lagen. Und es gibt viele Beratungsangebote wie die
„Zu uns kommen ganz unterschiedliche Menschen: von Akademikern bis hin zu ganz einfachen Leuten“, beschreibt sie ihr Klientel. Auch Menschen aller Kulturen und Sprachen mit teilweise ganz anderen Erziehungsvorstellungen nehmen das Beratungsangebot in Anspruch. Nicht alle kommen immer freiwillig, manche auch gezwungenermaßen als Auflage des Familiengerichts bei einer Scheidung. Ihr Engagement im Jugendamt hat Völler-Häfner nie bereut. Nach 45 Jahren Einsatz geht sie Ende dieses Jahres mit 68 Jahren in den Ruhestand. Ihr Mann, der 40 Jahre im Allgemeinen Sozialen Dienst tätig war, die letzten 20 Jahre davon in Herrenberg, ist seit Mai Rentner.
„Die meisten Eltern wollen das Beste für ihr Kind. Doch manche haben nicht genügen Ressourcen.“
Was ihn besonders freut: Nicht nur die Arbeit und die Haltung der Jugendämter hat sich gewandelt. So gibt es heute rund 70 Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst, hinzu kommen unzählige bei den Freien Trägern. Auch die Einstellung der Menschen zum Jugendamt sei heute häufig eine andere. „Viele kommen und bitten uns um Hilfe.“ Als erfreulich erlebt er es, wenn Eltern sich wegen ihrer Kinder an ihn wenden, die er Jahre zuvor selbst betreut hatte. Er ist überzeugt: „Die meisten Eltern wollen das Beste für ihr Kind. Doch manche haben nicht genügen Ressourcen. Sie haben selbst Schlimmes erlebt wie Alkoholmissbrauch der Eltern oder einen Heimaufenthalt.“
Zu diesen Menschen ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen, das sei die Hauptaufgabe. „Gemeinsam versuchen wir dann mit den Eltern und Jugendlichen , eine Lösung zu finden.“ Nicht immer gelinge das. Deshalb sei es auch heute noch manchmal notwendig, Kinder vorübergehend oder dauerhaft aus einer Familie zu nehmen. „ Wie viel können wir verantworten, wann müssen wir zum letzten Mittel greifen?“, sagt Häfner. Diese Frage sei eine ständige Gratwanderung für die Sozialarbeiter.
Dabei seien die Probleme der Familien heute vielfältiger. Psychische Auffälligkeiten nehmen nach der Wahrnehmung der Sozialarbeiter in allen Altersgruppen zu. Auch der Medienkonsum vieler Jugendlicher sei ein zunehmendes Problem, sagt Völler-Häfner. Und vielen Familien fehle die Unterstützung durch Verwandte, wie das früher üblich war. Da werden die Sozialpädagogen schnell zum Großfamilienersatz. „Viele Familien wollen ihren Betreuer nicht mehr gehen lasse. Er gehört für sie zur Familie.“
Paradigmenwechsel Anfang der 1990er Jahre
Beginn
Anfang des 20. Jahrhundert kam die Forderung auf, der Staat müsse bei der Erziehung der Jugend mehr Verantwortung übernehmen. Um 1910 gründeten erste Städte eigene Behörden der Jugendwohlfahrt.
Gesetz
Den ersten Höhepunkt dieser Entwicklung Anfang der 1920er Jahre griff das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) auf. Es wurde 1922 verabschiedet, aber bereits 1924 wegen der inflationsbedingten Krise zum Teil außer Kraft gesetzt.
Neustart
1953 griff die Bundesrepublik wesentliche Teile des RJWG wieder auf, nach einer Novellierung 1961 galt das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) bis 1991.
Wechsel
Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ab 1991 fand ein Paradigmenwechsel statt – weg vom Fokus auf Kontrolle und Eingriff, hin zu Unterstützung und Hilfen.