Gedenken an die beiden bei dem Unfall getöteten jungen Leute am Unfallort Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Eltern der bei dem Unfall im Nordbahnhofviertel getöteten jungen Frau wehren sich gegen das Urteil. Sie fordern eine Verurteilung wegen Mordes. Offen ist nun, ob der Fall neu aufgerollt werden muss.

Stuttgart - Der Jaguar-Prozess geht möglicherweise in eine neue Runde: Die Eltern der im März in Stuttgart getöteten jungen Frau wehren sich gegen das Urteil des Landgerichts vom vergangenen Freitag. Die Richterinnen der Jugendkammer hatten den 21 Jahre alten Mann wegen eines illegalen Straßenrennens mit Todesfolge zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. „Wir legen Revision ein“, sagen nun die Rechtsanwälte Michaela Spandau und Christoph Arnold, die die Eltern von Jaqueline als Nebenkläger vertraten. Die Anwälte und die Eltern fordern eine Verurteilung wegen Mordes, wie in der Anklage formuliert.

 

Der 550-PS-Jaguar prallte gegen das Auto des Pärchens

Die 22 Jahre alte Jaqueline und deren drei Jahre älterer Freund Riccardo waren bei dem Unfall am 6. März im Nordbahnhofviertel auf der Rosensteinstraße ums Leben gekommen. Sie hatten in ihrem Auto gesessen, als sie vom Miet-Sportwagen des 21 Jahre alten Stuttgarters erfasst wurden, der laut Gutachten bei Tempo 168 nach einem Ausweichmanöver die Kontrolle über seinen 550-PS-starken Jaguar verloren hatte. Die beiden jungen Leute konnten nur noch tot geborgen werden.

Die Staatsanwältin hatte in dem Prozess für eine Verurteilung wegen Mordes auf sechs Jahre Haft nach Jugendstrafrecht plädiert. Die Höchststrafe für Mord liegt im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren. Offen ist, ob auch die Staatsanwältin Revision gegen den Richterspruch vom Freitag einlegen wird. „Das Urteil ist noch in der Prüfung“, sagte ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung.

Das letzte Wort haben Richter am BGH

Die Prozessbeteiligten haben eine Woche Zeit, Revision gegen ein Urteil einzulegen. Erst nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung, das mehrere Wochen dauern kann, wird dieses sogenannte Rechtsmittel inhaltlich detailliert begründet. Das letzte Wort hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Wenn dessen Richter zum Schluss kommen, dass das Urteil Fehler enthält, wird der Fall ans Landgericht zurückverwiesen. Eine andere Jugendkammer müsste sich dann erneut strafrechtlich mit dem Unfall befassen.