Die Inzidenz ist stabil unter der 50er-Marke. Damit wird unter anderem auch das Einkaufen im Einzelhandel weiter erleichtert Foto: Eibner-Pressefoto/Thomas Dinges

Weil der Inzidenzwert im Landkreis Böblingen stabil niedrig liegt, kommen weitere Öffnungen. Ein Teil ist ab Montag wirksam, ein anderer Teil ab Dienstag.

Kreis Böblingen - Warum, wann und wie gelockert wird, ist dieser Tage reichlich kompliziert. Fest steht: Wie angekündigt, werden am Montag und Dienstag im Kreis Böblingen zahlreiche Corona-Einschränkungen teilweise zurückgenommen. Das teilt das Landratsamt mit.

Seit einer knappen Woche steht die Sieben-Tages-Inzidenz unter 50. Damit ist verbunden, dass ab Montag Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten möglich sind. Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Außerdem kann der Einzelhandel ohne Test- und Terminpflicht öffnen. Die Kundenanzahl bemisst sich nach der Größe des Geschäfts. Büchereien, Museen und ähnliche Einrichtungen können ohne Auflagen wieder öffnen.

Aber auch für den Schulbetrieb, der in einer Woche wieder startet, hat der Positivtrend Auswirkungen: Für alle Schularten gilt kein Abstandsgebot mehr und es kann zum Regelbetrieb zurückgekehrt werden. Für die Grundschulen galt das bereits ab Inzidenz unter 100, für Realschulen, Gymnasien, und weitere Schulformen ab einem Unterschreiten eines Inzidenzwerts unter 50. Zudem sind Sportausübung im Freien und Tagesausflüge im Klassenverbund wieder gestattet. Die Regelungen gelten ab dem 1. Juni.

„Ich freue mich insbesondere für die jungen Menschen, für die die aktuellen Wochen und Monate ebenfalls eine sehr schwere Zeit darstellen“, sagt Landrat Roland Bernhard. Mit der Rückkehr zum Regelbetrieb und einem Schulalltag ohne Abstandsgebot kämen lang ersehnte Lockerungen im Alltag der Jugendlichen endlich wieder, so der Landrat. „Natürlich gilt es weiterhin, sich an die Masken- und die Testpflicht zu halten. Insbesondere diese regelmäßigen Testungen sind ein wichtiges Instrument, um den Weg der sinkenden Zahlen konsequent weiter zu beschreiten.“

Normalität auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens

Am 1. Juni tritt der Landkreis Böblingen in Stufe 2 des Stufenkonzepts des Landes ein, die 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 vorgesehen ist und nun erreicht ist. Mit Test- und Hygienekonzepten sind also weitere Öffnungen möglich.

So kann zum Beispiel die Gastronomie von 6 bis 22 Uhr öffnen, außerdem können Kulturveranstaltungen innen bis 100, außen bis zu einer Personenzahl von 250 stattfinden. Außerdem dürfen Wellnessbereiche und Saunenunter Auflagen wieder öffnen. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (eine Person pro 20 Quadratmetern) ist sowohl innen als auch außen erlaubt. Veranstaltungen des Profisports können mit bis zu 250 Zuschauern innen und außen stattfinden. Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung kann wieder gesungen werden.

„Bleiben wir bei aller Freude vorsichtig und genießen wir die neuen Lockerungen im Rahmen dessen, was erlaubt ist“, so Landrat Bernhard. Mit Blick auf den Schulbeginn am 7. Juni werde man in der einen Tag später stattfindenden Sitzung der AG Corona auch darüber diskutieren, ob die Testpflicht für die Kita-Einrichtungen an das Prozedere an den Schulen angeglichen werde, so die Ankündigung des Landrats. „Angesichts der Entwicklung werden wir auch über eine Anpassung dieser Allgemeinverfügung sprechen.“

Auf der Corona-Informationsseite des Landkreises Böblingen unter www.lrabb.de, Stichwort „Informationen zum Corona-Virus“, finden sich die Allgemeinverfügungen und die jeweils geltenden Maßnahmen.