Polizeipräsident Franz Lutz während der Pressekonferenz zu den Ausschreitungen in Stuttgart am 21. Juni: „Nachweislich habe ich das nicht gesagt.“ Foto: Leif Piechowski/Leif Piechowski

Polizeipräsident Franz Lutz wehrt sich gegen die Vorwürfe, bei einem Vortrag vor dem Rat der Stadt Stuttgart zu den Ausschreitung in der Landeshauptstadt davon gesprochen zu haben, seine Ermittler betrieben „Stammbaumrecherchen“.

Stuttgart - Der 63 Jahre alte Polizeiführer weist darauf hin, dass die Strafprozessordnung die Ermittler verpflichte, Lebens- und Familienverhältnisse von Beschuldigten im Strafverfahren zu ermitteln. Dies diene der Staatsanwaltschaft und den Gerichten als Entscheidungshilfe

Herr Lutz, Sie sollen während eines Vortrages zu den Stuttgarter Ausschreitungen im Juni jetzt in einer Sitzung des Stuttgarter Gemeinderates davon gesprochen, bei den Ermittlungen nach den Tätern „mithilfe der Landratsämter deutschlandweit Stammbaumrecherche“ betreiben zu wollen. Was hat Sie geritten, diesen Begriff zu wählen?

Ich habe diesen Begriff definitiv nicht verwendet, weder wörtlich, wie es behauptet wird, noch indirekt. So ein Wort widerspricht meiner Einstellung und gehört auch nicht zu meinem Vokabular. Auch dass die Polizei solche Maßnahmen durchführt, entbehrt jeder Grundlage und ist eine Unterstellung. Abgesehen davon ist das, was wir in diesem Verfahren tun – nämlich einen Migrationshintergrund nach der Definition des Statistischen Bundesamts festzustellen, nicht neu und muss auch nicht neu eingeführt werden. Es ist Teil polizeilicher Ermittlungsarbeit, insbesondere bei Jugendlichen.

Sie haben gar nicht von „Stammbaumrecherche“ gesprochen? Wie kommt das „Zitat“ dann bundesweit in die Medien?

Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, wie aus einer sachlichen Antwort auf eine Anfrage aus dem Gremium so etwas entstehen kann. Der Begriff wurde offensichtlich von denjenigen kreiert, die ihn mir nun unterstellen. Offenbar genauso wie das angebliche Zitat, dass wir bis in die dritte oder vierte Generation recherchieren würden. Diese Aussagen sind - weil sie falsch wären - nachweislich nie gefallen. Wir machen keine Stammbaumrecherchen oder gar Stammbaumforschungen …

… aber wie kommt es dann in die Medien?

Für mich ist es sehr fragwürdig, warum der Redakteur, der als Erstes berichtete, meiner Pressestelle am späten Freitagnachmittag Fragen zum Thema stellte, jedoch das Dementi meines Pressesprechers nicht berücksichtigte. Stattdessen wurden Aussagen offenbar vom Hörensagen veröffentlicht und dann natürlich aufgegriffen.

Was wollen Sie erreichen, wenn Sie den Migrationshintergrund der mutmaßlichen Täter beleuchten?

Aufgrund des bislang für uns nicht für möglich gehaltenen Gewalt- und Eskalationspotenzials dieser Nacht, der Schwere der Delikte und der Vielzahl unbekannter Tatverdächtige erfolgen weitergehende Ermittlungen zur Person. Insbesondere des familiären Umfeldes, aber auch des sonstigen sozialen Umfeldes. Durch diese wird auch versucht, weitere Ermittlungsansätze zu möglicherweise relevanten, gruppendynamischen Prozessen und weiteren Tatverdächtigen zu generieren. Besonders bei Strafsachen von Jugendlichen und Tatverdächtigen unter 21 Jahren – was für knapp 70 Prozent der bislang ermittelten Tatverdächtigen zutrifft - ist die Überprüfung der Lebens- und Familienverhältnisse Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren und dient der Staatsanwaltschaft und den Gerichten als Entscheidungshilfe. Das kann auch bedeuten, dass die Nationalität der Eltern von Tatverdächtigen durch eine Anfrage beim Standesamt erhoben wird. Dies ist eine polizeiliche Standardmaßnahme, die jeweils in einer Einzelfallbewertung geprüft wird.

Sie sind zu solchen Ermittlungen nach der Strafprozessordnung verpflichtet?

Ja. Abgesehen von den Erhebungen für das spätere gerichtliche Verfahren haben die Akteure im Rahmen der kommunalen Kriminalprävention gemeinsam mit der Polizei ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wer die Tatverdächtigen sind, welchen persönlichen Hintergrund sie haben und wie man solchen Entwicklungen präventiv entgegenwirken kann – eine Forderung, die ja aus dem politischen Raum selbst immer wieder kommt.

Das liest sich in den sozialen Medien anders.

Die Polizei hält sich in ihren Ermittlungen an Recht und Gesetz und wird durch die unabhängige Justiz als Herrin des Verfahrens kontrolliert. Ich entgegne meinen Kritikern, dass ich viel mehr an einem gemeinsamen Dialog als einem Reden übereinander interessiert bin. Die Basis eines solchen Dialogs muss aber immer eine gewisse Offenheit für den Standpunkt des anderen beinhalten.

Ihnen wird vorgeworfen, grundlegende Werte des demokratischen Rechtsstaates mit Ihren Ermittlungen in Frage zu stellen. Was entgegnen Sie Ihren Kritikern?

Dass eine nachweisbare Unwahrheit im Internet ungebremst Verbreitung findet, zeigt, dass die Bereitschaft Gehörtes oder Gelesenes zu prüfen und zu reflektieren, leider oft fehlt. Wir befinden uns in einer schnelllebigen, durch das Internet geprägten Medienlandschaft. Da muss man als Person des öffentlichen Lebens sicher mit einigen Ungenauigkeiten leben.

In diesem Fall mit Fake-News?

Unwahrheiten sind und bleiben Unwahrheiten. Wir haben in den letzten Wochen dankenswerter Weise von allen Seiten und besonders von der Bevölkerung viel Zuspruch bekommen für unseren Einsatz. Das wird nun mit dieser falschen Darstellung in Frage gestellt.

Wie wirkt sich das aus?

Wenn ich im Gemeinderat einer Anfrage Rede und Antwort stehe und dann wahrheitswidrig wiedergegeben werde, betrifft das nicht nur mich persönlich, sondern vor allem meine Kolleginnen und Kollegen, die für die Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt ihren schweren Dienst verrichten. Wegen dieser falschen Darstellung müssen die Kollegen jetzt Rassismusvorwürfe aushalten und sich auf der Straße ungerechtfertigt als Rassisten bezichtigen lassen. Genau das haben wir schon in der Nacht von Samstag auf Sonntag bei Kontrollen in der Innenstadt erleben müssen.