Feste wie das Genussplätzle 2021 dürfen nun wieder unter gewissen Bedingungen auf dem Kleinen Schlossplatz stattfinden. Foto: Lichtgut/Ferdinando Iannone

Neue Richtlinien der Stadt erlauben künftig auf dem Kleinen Schlossplatz und sechs weiteren Flächen in der Innenstadt kommerzielle Veranstaltungen. Doch eine Sache stößt bei den potenziellen Veranstaltern auf Unverständnis.

Dass eine Veranstaltung wie das Genussplätzle auf dem Kleinen Schlossplatz 2021 erst eine erfolgreiche Premiere feiert und im Jahr darauf nicht mehr stattfinden darf, ist schwer nachvollziehbar. „Ich bin ziemlich frustriert“, sagte Bärbel Mohrmann damals gegenüber unserer Redaktion. Gemeinsam mit sechs Wirten hatte die Geschäftsführerin des Vereins Pro Stuttgart das Genussplätzle in einer „Harakiri“-Aktion innerhalb von vier Wochen auf die Beine gestellt. Die Resonanz der gut zweiwöchigen Veranstaltung habe die Erwartungen übertroffen, sagte Mohrmann 2021, und man schmiede bereits Pläne für eine Neuauflage im Frühsommer 2022. Doch daraus wurde nichts.

 

Einer Neuauflage stand die „Sondernutzungserlaubnis auf den öffentlichen Verkehrsflächen in der Stuttgarter Innenstadt“ – kurz Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt – im Weg. Dort ist zum Beispiel geregelt, wo genau musiziert werden darf und dass Trompeten, Posaunen, Schlagzeuge und Dudelsackpfeifen nicht ertönen dürfen. Auch ist Folgendes in den Regularien zu lesen: „Das Tragen von Werbung oder Information durch eine Person (vor, hinter oder auf dem Körper) ist nur zugelassen zum Zwecke der politischen Willensbildung durch Parteien (sechs Wochen vor Wahlen) und für Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung.“

Automobilmesse war nicht zulässig

Was sich im ersten Moment merkwürdig wirken mag, hat jedoch einen plausiblen Grund. Ebenso wie das Verbot vieler Veranstaltungen auf dem Kleinen Schlossplatz. Denn grundsätzlich ist dort aktuell nur erlaubt, Skulpturen in wechselnden Ausstellungen aufzustellen. Auch künstlerische und kulturelle Veranstaltungen und Aktionen, von denen eine stadtbelebende Wirkung erwartet wird und Sportveranstaltungen mit Sponsorenbeteiligung können organisiert werden. Das war es dann aber auch. Für den Centermanager der Königsbau-Passagen, Maximilian Schlier, nicht optimal. „In den vergangenen zwei Jahren haben wir immer wieder versucht, den Kleinen Schlossplatz mit guten Veranstaltungen zu bespielen. Aber alle Ideen und Pläne wurden von der Stadt abgelehnt.“ Wie zum Beispiel eine Automobilmesse für alternative Antriebstechnologien.

Auch die Wirtschaftsförderung, die City Initiative Stuttgart und Teile des Gemeinderats haben in den vergangenen zwei Jahren gegenüber der Stadtverwaltung immer wieder betont, dass die Richtlinien in der Innenstadt die Bedarfe des lokalen Handels nicht widerspiegeln. Das Papier wurde überarbeitet und mittlerweile auch mehrheitlich vom Gemeinderat abgesegnet. Neu ist, dass nun auch kommerzielle Veranstaltungen auf dem Kleinen Schlossplatz stattfinden dürfen – und nicht nur dort. Auch am Mailänder, Stockholmer, Pariser, Kronprinz-, Leonhards- und Wilhelmsplatz gelten die neuen Regeln. Pro Platz und Kalenderjahr werden künftig maximal vier kommerzielle Veranstaltungen genehmigt. „Die Verteilung erfolgt nach dem Windhundprinzip“, heißt es in der Vorlage an den Gemeinderat. Also: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Sollten mehrere Anträge zeitgleich eingehen, entscheidet das Los. Allerdings: Traditionelle, kulturelle, sportliche Veranstaltungen und solche gemeinnütziger Vereine sollen gegenüber kommerziellen Veranstaltungen immer vorrangig behandelt werden. „Die Genehmigung wird daher nur dann erteilt, wenn die Fläche nicht anderweitig belegt werden kann“, heißt es in der Vorlage weiter. Zudem: Die Dauer der kommerziellen Veranstaltungen darf zehn Tage nicht überschreiten.

Die Gebühren sind für potenzielle Veranstalter zu hoch

„Das ist insgesamt eine absolut positive Entwicklung, dass man nun überhaupt die Möglichkeit hat, auf Plätzen kommerzielle Veranstaltungen durchzuführen“, betont Maximilian Schlier. Allerdings habe dieser Schritt auch einen Aspekt, der bei den potenziellen Veranstaltern eher für Zurückhaltung sorgen werde – nämlich der finanzielle Faktor. „Für eine kommerzielle Veranstaltung der mittleren Größe mit einer Veranstaltungsdauer von drei Tagen werden Sondernutzungsgebühren von rund 6900 Euro festgesetzt“, heißt es in der Vorlage. „Dazu kommen, je nach Aufwand und Prüfintensität, Verwaltungsgebühren von etwa 100 Euro.“ Für Werbeaktionen fallen 160 Euro Verwaltungsgebühren und, je nach Größe der Werbeaktion, Sondernutzungsgebühren von etwa 1800 Euro an.

Während die Stadt von erhofften Mehreinnahmen von etwa 112 500 Euro pro Jahr spricht, schüttelt man bei den beiden großen ECE-Häusern in Stuttgart darüber den Kopf. „Wenn ich beim Kinder- und Jugendfestival eine Hüpfburg aufstellen möchte, soll ich dafür eine Gebühr bezahlen?“, fragt sich Maximilian Schlier von den Königsbau-Passagen. Und sein Kollege Dirk Keuthen vom Milaneo am Mailänder Platz ergänzt: „Grundsätzlich finde ich es erfreulich, dass der Gemeinderat nach langem Drängen des Handels und der Gastronomie zugehört, sich des Themas angenommen und nun auch kommerziellen Veranstaltungen die Türen geöffnet hat, was meines Erachtens lange überfällig war.“ Eine kontinuierliche Bespielung der Plätze sei seines Erachtens im Sinne aller Beteiligten, denn sie mache die Innenstadt attraktiver und löse gleichzeitig eine Menge Probleme, die sich auf nicht bespielten Plätzen leider häufig zeigten, „nämlich dass die Plätze zum Tummelplatz für Publikum werden, das die Wahrnehmung der Stadt von außen nicht positiv beeinflusst. Gerade mit attraktiver und dauerhafter Bespielung kann man diesem Phänomen aktiv entgegenwirken.“

Die neue Satzung tritt wohl im September in Kraft

Eine Begrenzung der Anzahl und Dauer der Veranstaltungen und Aktionen halte er persönlich für völlig unnötig, „da sich das im Allgemeinen aufgrund von Kosten und Aufwand für solche Aktionen und Bespielungen von selbst reguliert“. Zudem seien bedauerlicherweise in der Verordnung der Stadt Gebühren für die Anmeldung und Umsetzung von Aktionen zugrunde gelegt, die für die meisten Gewerbetreibenden nur schwer zu stemmen sein dürften. „Fast 7000 Euro für eine dreitägige Aktion ist aus meiner Sicht realitätsfern und wird es für die meisten, insbesondere die kleineren Betreiber unmöglich machen, Aktionen umzusetzen.“ Das führe den eigentlich guten Ansatz leider ad absurdum. „Es wird sich zeigen, wer nun die neue Verordnung aktiv nutzen kann und wird. Es bleibt zu hoffen, dass da im Sinne der Aktionswilligen noch einmal nachgeschärft wird“, sagt der Centermanager.

Die neue Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Stuttgarter Amtsblatt in Kraft. „Die Veröffentlichung erfolgt, sobald alle verwaltungsinternen Arbeitsschritte erledigt sind, voraussichtlich im September“, sagt Stadtsprecherin Jacqueline Albinus. Für dieses Jahr rechnet die Stadtverwaltung angesichts der intensiven Bespielung der Innenstadt „mit Veranstaltungen wie etwa Weindorf oder Weihnachtsmarkt“ aktuell nicht mit weiteren kommerziellen Veranstaltungen.

Drei Plätze dürfen nach wie vor nicht kommerziell bespielt werden

Der Markt- und der Schillerplatz sollen übrigens nicht zusätzlich kommerziell bespielt werden, „da diese Plätze über das gesamte Jahr nicht nur vom Wochenmarkt, sondern auch von einer Vielzahl von Veranstaltungen belegt sind“, schreibt Bürgermeister Clemens Maier in der Vorlage. Ebenfalls soll der Josef-Süß-Oppenheimer-Platz wegen seiner Funktion als Gedenkstätte nicht für kommerzielle Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Und auch im Bereich der stark frequentierten Königstraße sind Sondernutzungen auf den Flächen vor den Ladengeschäften in der Regel nicht genehmigungsfähig.

Die Regelungen sollen vorerst über einen Zeitraum von drei Jahren evaluiert werden. „Insbesondere wird zu beobachten sein, wie sich die aktuell hohen Sondernutzungsgebühren auf die Durchführung kommerzieller Veranstaltungen auswirken“, heißt es in der Vorlage.