Bei der Innenministerkonferenz will sich der baden-württembergische Minister Thomas Strobl (CDU) für eine Strafverschärfung einsetzen. Was kann das bringen?
Innenminister Thomas Strobl (CDU) fordert vor der Innenministerkonferenz höhere Strafen für Geldautomatensprengungen. „Die Sprengung von Geldautomaten ist eine schwere Straftat“, sagte Strobl unserer Zeitung. „Sie geht mit hoher krimineller Energie einher und ist oftmals auch mit einer großen Gefahr für Unbeteiligte verbunden.“
Geldautomaten lösen Banküberfall ab
Strobl will sich bei der Innenministerkonferenz persönlich für eine Strafverschärfung für Geldautomatensprengungen einsetzen. Bisher werde beim Sprengen von Geldautomaten die Entnahme des Geldes und das Sprengen des Geldautomaten mit einer Strafe belegt, heißt es vom Innenministerium. Das Strafmaß dafür liege bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Das gehe nicht weit genug, argumentiert ein Sprecher des Ministeriums. Denn die besondere Situation der Geldautomaten, die sich häufig auch in Filialen in Wohnhäusern befänden, werde dabei nicht berücksichtigt.
Das Sprengen von Geldautomaten hat laut Innenministerium den klassischen Banküberfall seit einigen Jahren nahezu abgelöst. Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl mit bundesweit 496 Sprengungen einen Höchststand. Bundesweit geht der Schaden in die Millionen Euro. In Baden-Württemberg wurden 34 Automaten gesprengt, der zweithöchste Stand in fünf Jahren. Zuletzt gab es aber wieder einen leichten Anstieg. 2023 wurden bereits 40 Taten bei der Polizei registriert.
Dabei hatten Sparkassen, Banken und das Landeskriminalamt ihre Zusammenarbeit inzwischen verstärkt. Das LKA will für alle 6000 Geldautomaten im Land eine Risiko- und Gefährdungsanalyse durchführen. Die Kreditinstitute seien ihrerseits dabei, Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen. Es brauche verstärkte und bessere Schutz- und Präventionsmaßnahmen bei den Betreibern der Geldautomaten, betonte Strobl.