Vom 20. März an entfallen in den Betrieben zentrale Infektionsschutzvorgaben wie die 3G-Zugangsregelung. Das Gros der Unternehmen wird aber wichtige Schutzmaßnahmen vorerst noch aus freien Stücken beibehalten.
Die Bundesregierung hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung für die Zeit nach dem 19. März abgeschwächt, will aber der hohen Infektionsgefahr weiter gerecht werden. „Die Betriebe und ihre Beschäftigten müssen für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen zu verhindern“, sagt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Wirtschaft reagiert zwiespältig. Ein Überblick.
Was ist von der Regierung vorgesehen? Die Änderungen treten am Sonntag in Kraft und gelten bis zum 25. Mai. In der Zeit werden die Basisschutzmaßnahmen nicht mehr in der Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt. Dabei sollen das örtliche Infektionsgeschehen und die im Betrieb herrschenden Risiken, etwa wegen der Raumsituation, berücksichtigt werden.
Was bedeutet das für die Betriebe? Im Moment herrscht noch viel Unsicherheit, denn etliche Vorgaben sind unklar – auch weil das Land künftig mit Blick auf die regionalen Infektionszahlen, also für sogenannte Hotspots, eigene Maßnahmen verhängen kann. Die im bisherigen Infektionsschutzgesetz verankerte 3G-Regel am Arbeitsplatz (geimpft, genesen, getestet), wonach der Arbeitgeber die Beschäftigten beim Betreten des Betriebs kontrollieren muss, läuft jedoch bundesweit zum 19. März aus – zumal auch die Auskunftspflicht der Mitarbeiter entfällt. Ebenso ist die Verpflichtung für die Firmen, das Arbeiten zu Hause anzubieten, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen stehen, obsolet. Weiterhin muss wöchentlich ein Test kostenfrei bereitgestellt werden.
Wie sehen die Arbeitgeber die Lage? „Die Schutzmaßnahmen der vergangenen zwei Jahre waren eine erhebliche Belastung für die betrieblichen Abläufe“, sagt Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW). „Mit der Entspannung der epidemischen Lage ist es aber folgerichtig, dass der Gesetzgeber die Maßnahmen im vertretbaren Tempo zurückfährt.“ Das gelte vor allem für die 3G-Zugangsregelung und die Homeoffice-Pflicht.
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Da der Regelungskatalog für die Länder vordefiniert sei, könnten die Maßnahmen für viele Branchen nicht mehr so einschneidend sein, wie dies bisher über die Corona-Verordnungen möglich gewesen sei. Es ergebe auch keinen Sinn, betriebliche Sonderschutzzonen zu definieren, wenn es vor den Werkstoren weitreichende Lockerungen gebe. „Niederschwelligere Schutzmaßnahmen wie eine erweiterte Maskenpflicht und Abstandsregeln in bestimmten Bereichen halten wir hier angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens vorübergehend für vertretbar.“
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Richtig sei es auch, den Betrieben die Freiheit zu geben, die Hygieneschutzmaßnahmen am regionalen Infektionsgeschehen und den Risiken vor Ort auszurichten. Konsequenterweise müsse dies bedeuten, dass dann die Testangebotspflicht nicht flächendeckend und uneingeschränkt bestehen bleibt, sondern auf den betrieblichen Prüfstand gestellt werden kann. „Die Betriebe werden auch nach dem Wegfall der Verpflichtungen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen an wirksamen Schutzmaßnahmen festhalten“, so Dick. Dazu zähle die mobile Arbeit, wo diese sinnvoll erscheint. Eine gesetzliche Verpflichtung brauche es dafür nicht; am besten könnten dies die Betriebsparteien passgenau regeln.
Was schlussfolgern die Unternehmen? Tatsächlich betonen speziell große Unternehmen, dass sie der Gesundheit der Belegschaft weiterhin eine hohe Priorität ein räumen – Bosch zum Beispiel: „Wir haben bereits frühzeitig weitreichende Maßnahmen zum Infektionsschutz an all unseren Standorten ergriffen und entwickeln sie anhand wissenschaftlicher Empfehlungen kontinuierlich weiter“, sagt eine Sprecherin. Auch über den 20. März hinaus würden vorerst die Schutzmaßnahmen wie Hygiene- und Abstandsregeln, das Tragen von Masken und ein regelmäßiges Angebot an Selbsttests beibehalten. Zudem werde den Mitarbeitenden weiterhin das Homeoffice ermöglicht.
Was sagt das Handwerk? „Mit der neuen Normalität können wir ja nicht warten, bis die allerletzte Infektion überstanden ist – wir betrachten es daher als angemessen, die Verantwortung des Umgangs mit Corona wieder stärker in die Hände der Betriebe zu geben“, sagt Peter Haas, Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags. Dies bedeute nicht, dass bald alles wieder sein könne wie vor Corona. „Natürlich wird es auch in unseren Betrieben weiterhin Testangebote geben, Aufrufe zum Impfen, Masken bei der Arbeit.“ Die Öffnungsschritte würden zudem in den Bildungsstätten – ähnlich wie in den Schulen – Nervosität auslösen. Aufgrund der erhöhten Inzidenzen würden die Hygienestandards in den Ausbildungszentren daher mindestens bis Ostern in hoher Qualität aufrecht erhalten. „Das wird dann über das Hausrecht durchgesetzt“ – außer das Land erlasse noch rechtzeitig bis Montag eine vom Bund abweichende Regelung.
Welche Sicht hat der Handel? Zur Entscheidung der Landesregierung, die Maskenpflicht in Innenräumen bis zum 2. April zu verlängern, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbandes Baden-Württemberg, Sabine Hagmann: „Natürlich möchten wir irgendwann auch auf diese Masken verzichten.“ Weil die Schweiz, Österreich und Frankreich schon größere Lockerungen beschlossen hätten, seien ihre Bürger weniger gewillt, zum Einkaufen herüber zu kommen. Umgeben von diesen Ländern „trifft es uns mehr, wenn wir noch Beschränkungen haben“. Freilich sei auch der Handel hier von den großen Zugangshürden wie Einlasskontrollen schon lange befreit.
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Das weitere Vorgehen werde in den Betrieben unterschiedlich sein. Denn das Virus sei ja noch da – ebenso die Ängste. Das Einkaufen ohne Maske „erweckt bei dem einen ein gutes Gefühl – beim anderen eher nicht.“ Einig sei man sich im Verband, dass die Mitarbeiter selbst entscheiden sollen, ob sie weiterhin eine Maske tragen oder nicht. „Man kann ihnen das nicht verbieten“, sagt Hagmann. Ähnliches gelte für die Kunden: Wer dies so wolle, werde weiterhin mit Maske einkaufen. Besonders wichtig sei nun Planungssicherheit – „es muss Klarheit herrschen, welche Regelungen wann gelten“.