Ein 26-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Stuttgart unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Brandstiftung verantworten. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Einem 26-jährigen, wohl psychisch kranken Mann werden vor dem Landgericht Stuttgart unter anderem Körperverletzung und versuchte Brandstiftung vorgeworfen. Die Taten sollen in Hochdorf und Deizisau verübt worden sein.

Mehrfach soll der Mann innerhalb weniger Monate im vergangenen Jahr Menschen angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft vermutet, der 26-Jährige leide unter einer paranoid-halluzinogenen Schizophrenie. Zu den Anklagepunkten zählen gefährliche Körperverletzung, versuchte schwere Brandstiftung und Widerstand gegen Polizeibeamte. „Er ist für die Allgemeinheit gefährlich“, erklärte die Staatsanwältin. Befände sich der Mann weiter in Freiheit, seien von ihm weitere schwere Straftaten zu erwarten. Der Angeklagte indes bestritt die Vorwürfe beim Prozessauftakt am Freitag vor dem Landgericht Stuttgart.

 

Unterbringung in forensischer Psychiatrie

Laut der Staatsanwaltschaft ist einiges vorgefallen, bevor der Mann Mitte Oktober vergangenen Jahres zunächst in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart und später in eine forensische Psychiatrie gebracht wurde. So soll er in einer Flüchtlingsunterkunft in Hochdorf am 23. August gegen 22 Uhr seinen elf Jahre jüngeren Bruder erst mit einer Teekanne geschlagen haben und dann mit einem Teppichmesser auf ihn losgegangen sein. Einen Monat später soll er einen Polizeieinsatz in der Asylunterkunft in Deizisau ausgelöst haben, weil er sich dort mit Mitarbeitern des Bauhofs einen handfesten Streit geliefert haben soll. Dabei soll der Mann die Bauhofmitarbeiter mit Gegenständen, beispielsweise mit einer Bratpfanne, beworfen haben. Die Polizei hatte gemäß den Angaben der Staatsanwaltschaft Mühe, den kleinen und schlanken Mann zu bändigen. Für die Fahrt aufs Polizeirevier wurde er an Händen und Füßen gefesselt. Darüber hinaus wurde ihm ein Baumwollsack über den Kopf gezogen, um die Beamten vor Spuckangriffen zu schützen. Anlass des Streits war wohl, dass die Bauhofmitarbeiter einige Möbel in der Unterkunft umstellen wollten.

Wenige Tage später soll es erneut zu einem tätlichen Angriff in Deizisau gekommen sein. Dabei soll der Angeklagte einem Kontrahenten mit einem Messer in die Schulter gestochen haben. Zuvor war es wohl zu einem Streit gekommen, dessen genaue Ursache zum Prozessauftakt unklar blieb.

Ebenfalls nebulös war das Motiv für den Wurf eines Molotowcocktails auf ein Dreifamilienhaus in Nürtingen Mitte Oktober. Die mit Spiritus gefüllte Bierflasche ist laut der Polizei an einer Fensterscheibe abgeprallt, sodass es zu keinem größeren Brand kam. Bewohner hatten den Notruf gewählt, als sie den Angeklagten mit dem Molotowcocktail und einem Feuerzeug vor dem Haus hantieren sahen. Offenbar habe der Angeklagte vermutet, ein ihm bekannter Bewohner des Hauses sei ein Polizeiinformant. Er soll schuld daran gewesen sein, dass sein Asylantrag abgelehnt worden sei.

Der Angeklagte bestreite die meisten Vorwürfe

Der Angeklagte bestritt am ersten Verhandlungstag die meisten ihm zur Last gelegten Taten. „90 Prozent davon stimmt nicht, die Tatsachen wurden verdreht“, ließ er über einen Dolmetscher erklären. Auch eine psychische Erkrankung wies der Mann von sich. „Mir geht es gesundheitlich sehr gut“, meinte er.

Das Vorgehen der Polizei gegen ihn sei nicht gerechtfertigt. Er fühle sich von dieser schikaniert. Offenbar war der Angeklagte in der Vergangenheit bereits wegen Drogen- und Gewaltdelikten wiederholt mit der Polizei aneinandergeraten.

Der Molotowcocktail sei nur eine leere Bierflasche gewesen, die er gegen das Fenster geworfen habe. Den Hinweis des Vorsitzenden Richters Ulrich Tormählen auf die Untersuchungen der Kriminaltechnik, die Spiritus in der Flasche gefunden habe, kommentierte der Angeklagte nicht.

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Es sind drei weitere Verhandlungstage terminiert. Das Urteil wird am 28. März erwartet.