Baden ohne Oberteil: Für Frauen im Kreis Göppingen offenbar kein großes Thema. Foto: /Annette Riedl

In den Freibädern im Landkreis Göppingen sind Frauen, die „oben ohne“ baden wollen, laut den Betreibern kein Thema: „Großstädte haben eine andere Wertekultur.“ Die Badeordnung verweist auf die guten Sitten.

In Berlin, Hannover, Köln, Freiburg, Göttingen oder Siegen ist es mittlerweile ausdrücklich erlaubt: Nicht nur Männer, auch Frauen und non-binäre Personen dürfen „oben ohne“ ins Freibad, sowohl auf die Liegewiese als auch ins Wasser. Doch anders als in mancher Großstadt, scheint die Frage „Bikinioberteil ja oder nein?“ im Landkreis Göppingen nicht so wichtig zu sein.

 

„Die Stadtwerke Göppingen hatten bis jetzt in den Bädern keine Diskussionen zu diesem Thema, somit bestand auch kein Regelungsbedarf“, berichtet Pressesprecherin Soja Paunowa aus dem Göppinger Freibad. In der Haus- und Badeordnung sei klar geregelt: „Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher und ordentlicher Badebekleidung – keine Sporthose, Unterwäsche, Straßenbekleidung – gestattet und muss den allgemeinen Anschauungen über Sitte und Anstand entsprechen.“ Sollte die Frage jedoch thematisiert werden, werde über die weitere Vorgehensweise mit den zuständigen Gremien beraten.

„Primäre Geschlechtsorgane vollständig bedeckt“

Der Bad Boller Kämmerer Christian Gunzenhauser erläutert die Rechtslage in seiner Kommune: Die vom Gemeinderat am 20. Oktober 2022 beschlossene Badeordnung besage, dass der Aufenthalt im Freibad nur in Badekleidung gestattet sei. „Dazu gehört bei weiblichen Personen ein Oberteil“, bekräftigt Gunzenhauser. „Wer sich nicht an die Badeordnung hält, kann aus dem Freibad verwiesen werden.“ Er erklärt, wo der kleine, aber feine Unterschied liegt: „Wenn man das Schwimmen für Frauen ,oben ohne‘ ermöglichen wollte, müsste in der Badeordnung formuliert sein, dass der Aufenthalt im Freibad nur in Badekleidung gestattet ist, die die primären Geschlechtsorgane vollständig bedeckt.“ Jedoch sei das ohnehin noch nie Thema gewesen, „es hat noch niemand nachgefragt“.

Dasselbe berichtet auch Ilja Siegemund, Pressesprecher der Stadtverwaltung Uhingen: „Bisher sind weder bei unserem Bäderteam noch der Stadtverwaltung Anfragen von Frauen eingegangen, ,oben ohne‘ baden zu wollen. Auch gab es bislang keinen Fall, bei dem ein weiblicher Freibadgast nur in Bade- oder Bikinihose schwimmen wollte.“

Sollte dies einmal geschehen, werde das Bäderteam zunächst das Gespräch suchen und dann mit Verweis auf die Badeordnung handeln. „Einen Strafenkatalog bei Verstoß gegen die Badeordnung gibt es bei uns nicht, Entscheidungen hängen immer vom Einzelfall ab.“ Letztlich liege die Entscheidung, was im Freibad gilt, bei den Stadträten: „Eine Anpassung der Badeordnung kann nur in Rücksprache mit dem Gemeinderat und nach mehrheitlichem Beschluss erfolgen.“

Bislang gelte jedoch: „Die Badeordnung des Uhinger Freibads, bei dem es sich um ein Familienbad handelt, gestattet den Aufenthalt im Nassbereich des Freibades nur in üblicher und ordentlicher Badebekleidung. Oben ohne ist demnach in den Becken untersagt, auf der Liegewiese aber nicht verboten.“ Siegemund glaubt ohnehin, dass das ländlich geprägte Filstal andere Voraussetzungen als urbane Räume habe: „Göttingen, Siegen, Hannover oder Köln sind Metropolen mit Einwohnerzahlen von 100 000 bis 1,1 Millionen Menschen. Solche Großstädte mit einer anderen Bevölkerungsstruktur und einer anderen Wertekultur lassen sich nur schwer mit Kommunen im ländlich geprägten Raum wie Uhingen vergleichen.“

Die Regeln sind in der Haus- und Badeordnung verankert

So verhält es sich offenbar auch in Salach: „Bisher war dieses Thema im Schachenmayr-Freibad nicht relevant, da wir auch keine Anfragen dieser Art erhalten haben. Dementsprechend gelten weiterhin die Regeln, welche in unserer Haus- und Badeordnung verankert sind“, teilt Monique Kicherer von der Gemeindeverwaltung mit. Das Gleiche berichtet ihr Amtskollege aus Lauterstein: „Nein, wir hatten wirklich noch nie Probleme und es ist bei uns auch kein Thema“, versichert Bürgermeister Michael Lenz – und verweist auf die Haus- und Badeordnung des Freibads. Darin steht: „Im Freibad ist die übliche, den guten Sitten entsprechende Badebekleidung zu tragen. Die Entscheidung, ob eine Badebekleidung den Anforderungen entspricht, obliegt dem Personal.“

Schlagzeilen nach Platzverweis in Berlin

Auslöser
 Der Fall sorgte im Sommer 2021 für Schlagzeilen: Mit freiem Oberkörper verweilt eine Frau auf dem Wasserspielplatz Plansche im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Sicherheitskräfte fordern sie auf, ihre Brust zu bedecken oder zu gehen. Als sie sich weigert, wird die Polizei gerufen, die Frau erhält einen Platzverweis.

Klage
 Die 38-Jährige wehrte sich mit einer Klage gegen Diskriminierung und verlangte vom Land Berlin eine angemessene Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz, im September 2022 wurde der Fall vor dem Berliner Landgericht verhandelt – und die Klage abgewiesen: Das Gericht befand, dass „nicht in jedem Falle untersagt ist, geschlechtliche Unterschiede Anlass für unterschiedliche Behandlung sein zu lassen“. Die Frau sei nicht diskriminiert worden, urteilte das Landgericht Berlin.

Folgen
Dennoch hatte der Protest Erfolg: Der Wasserspielplatz Plansche ergänzte seine Nutzungsordnung. Inzwischen heißt es dort: „Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken. Dies gilt für alle Geschlechter.“ Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.