Die kleine Gemeinde Neckartailfingen im Kreis Esslingen hat das Betreten des beliebten Naherholungsgebietes in der Walpurgisnacht und am Mai-Feiertag untersagt – aus gutem Grund.
Um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in der Walpurgisnacht und am darauf folgenden Feiertag zu verhindern, hat die Gemeinde Neckartailfingen kurzfristig eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist von Sonntag, 30. April, ab 22 Uhr, bis Montag, 1. Mai, 24 Uhr, der Aufenthalt im Uferbereich einschließlich der angrenzenden Liegeflächen und der Wasserfläche sowie auf dem Parkplatz am Aileswasensee untersagt. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet, heißt es.