Die grundsätzliche Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht ist geplant. Widerstand kommt von den Unternehmern in Baden-Württemberg. (Symbolfoto) Foto: dpa/Finn Winkler

Unternehmer in Baden-Württemberg lehnen die geplante Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht ab. Die bisherigen Erfahrungen würden zeigen, dass umfängliche Hygieneschutzmaßnahmen sehr viel zielführender seien als andere Maßnahmen.

Arbeitsminister Hubertus Heil plant eine grundsätzliche Rückkehr zu einem Homeoffice-Angebot. Die Regelung soll bereits zum 1. Oktober in Kraft treten und zunächst bis Anfang April 2023 gelten. Die letzte Homeoffice-Angebots-Pflicht war im März ausgelaufen. Unternehmer in Baden-Württemberg lehnen die geplante Rückkehr ab.

Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick sagte am Donnerstag in Stuttgart, die Entwicklung der Covid-Infektionszahlen rechtfertige keinen faktischen „Präsenz-Lockdown“ durch pauschale Homeoffice-Verpflichtungen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie belegten sehr deutlich, dass Mund-Nase-Schutz und umfängliche Hygieneschutzmaßnahmen an den Arbeitsstätten sehr viel zielführender seien als andere Maßnahmen.

DGB-Landeschef übt Kritik an Haltung der Arbeitgeber

Kritik an der Haltung der Arbeitgeber übte DGB-Landeschef Kai Burmeister. „Mobiles Arbeiten in der Pandemie hat sich bewährt. Wir wissen nicht, wie das Corona-Virus mutiert. Die Infektionsgefahr kann nochmal deutlich steigen. Dann gilt es, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.“ Diese würden im Herbst schon durch mögliche gravierende Folgen der Gasversorgungskrise genug belastet. Da dürften sie nicht noch Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt werden, die sich mit einfachen Mitteln vermeiden ließen.

Laut dem Referentenentwurf für eine Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen Arbeitgeber wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei soll es allerdings Ausnahmen geben.