Henryk M. Broder hatte in Köln Klage eingereicht. Foto: dpa/Karlheinz Schindler

Der Publizist Henryk M. Broder ist bekannt dafür, gegen alles, was vermeintlich woke, links oder grün ist, auszuteilen. Darf ihn die baden-württembergische Landesvertretung deshalb als AfD-nah bezeichnen?

Eine umstrittene Veranstaltung mit CDU-Chef Friedrich Merz und dem republikanischen US-Senator und einstigen Trump-Getreuen Lindsey Graham in der baden-württembergischen Landesvertretung in Berlin wirft auch zwei Jahre danach ihre Schatten. Dabei fand sie gar nicht statt. Merz verlor damals die Lust, als er las, wer noch auf der Referentenliste stehen sollte: der Medienanwalt Joachim Steinhöfel und der Publizist Henryk M. Broder.

Manche feiern Broder und Steinhöfel als bissige und pointierte Streiter für konservativ-liberale Werte. Andere halten sie schlicht für polemische Draufschläger auf alles, was nicht einer neurechten Gesinnung entspricht. Die Landesvertretung – ohnehin nur Vermieter der Räumlichkeiten – sagte die Veranstaltung in der Folge jedenfalls ab. Die verbliebenen Referenten wiesen eine starke Nähe zur AfD auf, stellte sie auf Twitter (heute X) fest. Die Veranstaltung sei deshalb „dazu geeignet, das Ansehen der Landesvertretung zu beschädigen“.

Staatliche Stellen müssen neutral sein

Privat kann man dieser Meinung wohl sein – doch als staatliche Stelle ist die Landesvertretung zur Neutralität verpflichtet. Sie musste ihren Tweet löschen. Broder seinerseits reichte in Köln Klage ein. Er fühle sich durch die unterstellte Nähe zur AfD und die angebliche Schädlichkeit fürs Ansehen der Landesvertretung beleidigt, ließ er durch seinen Anwalt – Steinhöfel – erklären.

Die erste Instanz folgte dem nicht, in der zweiten einigte man sich nun auf einen Vergleich. Das Land zahlt nicht die geforderten 10 000 Euro Schmerzensgeld, überweist aber 5000 Euro an eine israelische Hilfsorganisation. Damit sind auch etwaige Ansprüche Steinhöfels abgegolten. Der Anwalt feierte den Vergleich gleichwohl als Erfolg. Ein Sprecher der Landesvertretung wollte sich – wohl auch aus Furcht vor weiteren Klagen – nicht äußern.