An einer Grünanlage in Hechingen wurde der 22-jährige Umut K. aus einem fahrenden Auto heraus erschossen. Der Tatort wurde zum Ort des Gedenkens. Foto: Keck

Das Landgericht Hechingen verurteilt zwei Männer im Alter von 21 und 22 Jahren zu langen Haftstrafen. Der Todesschütze erhält lebenslang, der Fahrer des Fluchtwagens wird nach Jugendstrafrecht zu neun Jahren verurteilt.

Hechingen - Keinen Prozesstag hat sie verpasst. Die junge Frau sitzt mit Familienangehörigen und Freunden an diesem Mittwochvormittag im großen Saal des Landgerichtsin Hechingen (Zollernalbkreis). Sie versucht zu verstehen, was Gerechtigkeit heißt, sie will wissen, warum ihr Schwager Umut K. am Abend des 1. Dezember 2016 auf offener Straße in Hechingen sterben musste. Er war gerade mal 22 Jahre alt. Erschossen aus einem fahrenden Auto heraus, die Kugel traf ihn mitten ins Herz. Sein Foto trägt sie auf ihrem schwarzen T-Shirt, es ist am Tag ihrer Hochzeit entstanden. Ein hübscher Kerl, strahlend, mit Anzug und Fliege.

Der junge Umut K. sei ein Zufallsopfer gewesen, stellt der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer, Hannes Breucker, in seinem Urteil klar. Ein Mann mit ambitionierten Studienplänen, beliebt bei seinen Freunden, engagiert auf Kurdendemonstrationen. Einer, der als Mitläufer in eine Drogenszene hineingeraten war und an jenem tragischen Abend ganz nah neben dem Mann stand, dem der Schuss eigentlich gegolten hatte. „Er kam einem Freund zu Hilfe, das hat ihn das Leben gekostet“, resümiert Breucker und folgt in seinem Urteil für den angeklagten 22-jährigen Todesschützen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Wegen Mordes, Waffenbesitzes und Drogenhandels verhängt Breucker eine lebenslange Strafe für den 22-Jährigen, der teils in Deutschland, teils in Italien aufgewachsen ist. „Er hat heimtückisch und habgierig gehandelt“, betonte der Richter, das Opfer habe nicht mit einem Pistolenschuss rechnen können.

Der 21-jährige Komplize saß am Steuer des Fluchtwagens

Der 21-jährige Komplize, der nach der Auffassung des Richters am Steuer des Fluchtwagens saß, wird als Mittäter wegen Mordes und Drogenhandels zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. „Sie hatten Glück“, sagt Breucker und schaut dem Angeklagten, der sich die Tränen aus dem Gesicht reibt, in die Augen. Das Gericht habe entschieden, dass er die Tat als Heranwachsender begangen habe, dass eine Reifeverzögerung vorliege und deshalb das Jugendstrafrecht greife.

Die beiden Angeklagten, die sich aus ihrer Jugendzeit in Sizilien kannten, hätten sich absolut vertraut und wortlos verstanden, führte der Richter aus. Ihr Ziel war es, an jenem Dezemberabend Geld aus einem Drogengeschäft einzutreiben. Sie hatten Marihuana im Wert von 5000 Euro auf Kommissionsbasis verkauft, waren aber, was das Bezahlung anging, immer wieder vertröstet worden. „Sie kamen überein, dass die nächste Stufe der Eskalation anstand“, sagt Richter Breucker, „sie nahmen den Tod billigend in Kauf.“

Im Laufe des Prozesses mit seinen 16 Verhandlungstagen, 56 Zeugen und einem hohen Sicherheitsaufgebot hatten sich die Angeklagten immer wieder gegenseitig beschuldigt, geschossen zu haben. Aufgrund der Schmauchspuren und einer zentralen Zeugenaussage sah es der Richter jedoch als erwiesen, dass der 22-jährige Beifahrer den tödlichen Schuss aus dem heruntergekurbelten Fenster abgegeben hat. „Es ist uns gelungen, das Verbrechen aufzuklären“, resümiert Breucker und verhängt für einen dritten Angeklagten, der in das Drogengeflecht verwickelt war, drei Jahre und neun Monate Haft. Der 37-Jährige hatte mit etlichen Kilo Marihuana gehandelt. Die Verteidiger der Hauptangeklagten kündigten an, Revision einzulegen.