Wer ist schuld am Schaden am denkmalgeschützten Bonatz-Bau? Diese Frage beschäftigt nun die Ermittler der Staatsanwaltschaft.
Stuttgart - Der Fassadenabsturz am Stuttgarter Hauptbahnhof ist nun auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft. „Wir haben Ermittlungen wegen des Verdachts der Baugefährdung aufgenommen“, sagt Melanie Rischke, die Sprecherin der Ermittlungsbehörde. Die Ermittlungen laufen noch gegen unbekannt, weil erst festgestellt werden muss, wer für den entscheidenden Fehler die Verantwortung trägt, der zum Absturz der Muschelkalkquader aus der Fassade des Bonatz-Baus führte.
Die Fassadenteile fallen mitten in der Nacht herab
Vergangenen Dienstag waren nachts um 3.30 Uhr mehrere Brocken aus der Fassade gefallen. Sie stürzten neben dem mittleren Eingang des Hauptbahnhofs herab auf den Gehweg und den Wartebereich für Taxis. Zeugen alarmierten die Polizei. Nach dem Unfall war der Bonatz-Bau bis zum Freitag gesperrt. Da gab die Bahn dann die Ursache bekannt: Am Montag war in dem Raum hinter der Absturzstelle versehentlich eine tragende Wand herausgeschlagen worden. Das geschah im Zuge der Entkernungsarbeiten, die aktuell im Bahnhof laufen. Es sollen mehr oder weniger nur noch die vordere Fassade und Reste der Wandelhalle bleiben. Hinter der Hülle zur Schillerstraße hin entsteht ein Hotel, das von einem Glaswürfel umschlossen sein soll.
Die Ermittler gehen von Fahrlässigkeit aus
Der Paragraf 319 im Strafgesetzbuch, aufgrund dessen die Ermittlungen nun eingeleitet wurden, definiert die Baugefährdung. Er besagt, dass geahndet wird, wenn „bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik“ verstoßen werde und „dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet“ seien. Die Staatsanwaltschaft geht von einem fahrlässigen Fall aus, wie er im Absatz vier des Paragrafen 319 definiert sei, so die Sprecherin der Behörde. Darauf können eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haftstrafe stehen.
Nach dem Unfall nahmen Fachleute der Bahn und Vertreter der Stadt die Untersuchungen auf. In einer ersten Stellungnahme hatte es geheißen, in dem betroffenen Gebäudeteil sei aktuell nicht gearbeitet worden. Erst Tage später kam heraus, dass unmittelbar am Tag zuvor der mutmaßlich entscheidende Fehler im Bereich eines ehemaligen Bürotrakts gemacht worden war. Wegen der fehlenden tragenden Wand brach ein Deckenträger herunter und schlug die Fassadensteine aus der Außenmauer.