Nach dem Unfall klafft eine Lücke an der Stirnseite des Bahnhofsgebäudes, dem Bonatz-Bau. Foto: Lichtgut/Kovalenko (Archiv)

Ein Fehler beim Bahnhofsumbau für Stuttgart 21 im Sommer 2021, bei dem Steinquader aus der Fassade brachen, hat nun keine rechtlichen Folgen. Dabei spielt die Uhrzeit eine Rolle.

Mitten in der Nacht sind im August 2021 zehn große Steinbrocken aus 15 Meter Höhe herabgefallen und vorm Bahnhofsgebäude dort aufgeschlagen, wo einst der Taxistand war. Verletzt wurde damals glücklicherweise niemand. Dazu trug auch der Umstand bei, dass der Unfall gegen 3.30 Uhr in der Nacht passierte. Das spielt nun auch eine entscheidende Rolle in der juristischen Bewertung des Unfalls. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte damals ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Baugefährdung eröffnet, wie sie im Paragraf 319 des Strafgesetzbuches steht. Das Verfahren wurde nun nach knapp zweieinhalb Jahren eingestellt, teilt die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Der Grund: Als die Steine herabfielen, war niemand in dem Bereich gefährdet, wo sie aufschlugen. Damit fehle der hinreichende Tatverdacht, erläutert ein Sprecher der Ermittlungsbehörde.

 

Der Straftatbestand der Baugefährdung setze nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen „Beinahe-Unfall“ in dem Sinne voraus, dass der Eintritt eines Personenschadens nur noch vom Zufall abhänge, es also gerade „noch einmal gut gegangen sei“, erläutert der Staatsanwalt Aniello Ambrosio. Das sei bei dem Fassadenabsturz nicht der Fall gewesen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätten ergeben, dass zum Zeitpunkt des Einsturzes keine Personen so nahe an der Stelle waren, dass sie gefährdet gewesen wären. Es komme bei der Beurteilung auf den Moment des Unfalls an.

Ein Träger bricht ein, weil ein stützendes Element entfernt wurde

Die Fassadenteile waren abgestürzt, weil ein sogenannter Mittenaufleger, also ein tragendes Element, fälschlicherweise bei den Entkernungsarbeiten des Bonatz-Baus abgerissen worden war. Auf diesem lag ein Dachbinder, ein Träger der Dachkonstruktion. Dieser Träger stürzte damals zum Teil ein, so das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft. Dadurch brach wiederum ein Stück des Daches ein und stürzte auf die darunterliegende Konstruktion. Dadurch wurden die Steinquader herausgerissen.

Die Lücke, die dadurch in der Fassade entstand, ist bis heute nicht repariert. Sie soll erst geschlossen werden, wenn die Sanierung dieses Gebäudeteils erfolgt, erklärte die Bahn nach dem Unfall. Die Muschelkalkquader seien dafür aufbewahrt worden.