Nachtflüge: Darum geht es derzeit in der Helikopterdebatte. Foto: KS-Images.de/Karsten Schmalz

Könnte das eine neue Chance für den Verbleib des Rettungshelikopters in Leonberg sein?Das Schallgutachten zum Rettungshubschrauber, der in Pattonville stationiert ist, steht nach wie vor aus. Derzeit darf der Helikopter dort nur einmal nachts in Aktion sein.

Wird das Nachtflugverbot in Pattonville für den Rettungshubschrauber Christoph 51 aufgehoben oder nicht? Diese Frage stellt sich seit mehreren Jahren, seit das Land plant, den Standort neben Villingen-Schwenningen als zweiten Startplatz für Rettungsflüge im 24-Stunden-Betrieb zu etablieren. Wie das Regierungspräsidium in Stuttgart nun auf Anfrage mitteilt, wird das Schallgutachten nach jetzigem Stand im Laufe des Juni öffentlich ausgelegt - und damit später als erwartet. „Aufgrund von kurzfristigen Personalausfällen verschiebt sich das Genehmigungsverfahren für den Hubschrauberlandeplatz in Pattonville“, teilt eine Sprecherin mit. Die Unterlagen sollen sowohl in Kornwestheim als auch in Remseck und Stuttgart öffentlich einsehbar sein werden.

 

Könnte das Auswirkungen auf Leonberg haben? Am hiesigen Krankenhaus ist der Rettungshubschrauber Christoph 41 stationiert. Dieser soll jedoch nach Tübingen verlegt werden, der Pattonviller Helikopter soll diesen Wegfall kompensieren und eben auch nachts fliegen. Bislang darf auf dem Standort im Kornwestheimer und Remsecker Teilort – Pattonville wird über einen Zweckverband verwaltet – zwischen 22 und 6  Uhr allerdings nur einmal gelandet werden.

Die Ausweitung der Nachtflüge ist auch deswegen nötig, weil ein weiteres Gutachten besagt: Die nächtliche Luftrettung im Land ist verbesserungsbedürftig. „Durch die Erweiterung der Dienstzeiten des Christoph 51 auf 24 Stunden werden künftig nahezu alle Orte innerhalb von Baden-Württemberg innerhalb von 30 bis 40 Minuten durch Luftrettungsmittel erreichbar sein“, heißt es dazu aus dem Innenministerium des Landes. Konkret bedeutet das: Mit Christoph 11 in Villingen-Schwenningen und Christoph 51 am Flugplatz Pattonville soll es dann zwei Standorte geben, an denen die Helis 24 Stunden am Tag abheben und landen dürfen. Nur fehlt eben noch die Genehmigung dafür.

Landtagsabgeordneter mit klarer Meinung

Zur Verzögerung hat sich unter anderem der FDP-Landtagsabgeordnete Hans Dieter Scheerer geäußert. Sollte ein 24-Stundenbetrieb in Pattonville nicht genehmigt werden, führt laut ihm kein Weg daran vorbei, den Standort des Rettungshubschraubers Christoph 41 in Leonberg zu belassen. Er schreibt in einer Stellungnahme: „Dass kurzfristige Personalausfälle dafür verantwortlich seien, glaube ich nicht, läuft der ganze Prozess um die Neuordnung der Luftrettungsstandorte in Baden-Württemberg doch schon lange.“ Es sei wohl entweder versäumt worden, dringend notwendige Genehmigungen und Gutachten rechtzeitig einzuholen. „Oder aber – und das vermute ich – der 24-Stundenbetrieb mit Nachtflügen in Pattonville gestaltet sich doch schwieriger als gedacht.“

Dass man sich in Leonberg nicht mit dem Verlust des Rettungshubschraubers am Krankenhaus abfinden will, ist seit langem Thema. Der Böblinger Landrat Roland Bernhard hatte erst im Februar geäußert, dass es viele gute Argumente für den Standort gebe. „Durch die politisch gewollte Bündelung von Leistungen und Konzentrationen an insgesamt weniger Standorten und durch die gleichzeitige Reduzierung von Praxen gewinnt die Rettung aus der Luft immer mehr an Bedeutung“, hatte er an den Staatssekretär im Innenministerium, Thomas Blenke (CDU), geschrieben. Thema hierbei war auch die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Es wird beabsichtigt, die Hilfsfrist auf zwölf Minuten zu verkürzen. Dies könne am Ende weitere Luftrettungsstandorte nötig machen, sind sich Bernhard und die DRF-Luftrettung einig. Allerdings war aus dem Innenministerium auch zu hören, dass der Landkreis auch in Zukunft bestens versorgt sei. An den Standortentscheidungen werde sich nichts ändern.

Kornwestheimer Gemeinderat stimmt erst ab, wenn Gutachten vorliegt

Der Kornwestheimer Gemeinderat verständigte sich derweil darauf, erst abzustimmen, sobald er Einblick in das Gutachten erhält. Hintergrund ist die mögliche Lärmbelastung für die Anwohner in Pattonville. Die Wohnbebauung beginnt wenige Meter vom Flugplatz entfernt, der sich offiziell auf Stuttgarter Gemarkung befindet. Auch die Stadträte fragen sich: Wann wird das Gutachten endlich vorliegen und öffentlich ausgelegt?

Wie die Bürger wird dann auch die Stadt Kornwestheim eine Stellungnahme abgeben können. „Wir sind nicht der Verfahrensträger. Wir erwarten aber, dass wir am Genehmigungsverfahren beteiligt werden. Auch wenn es offiziell Stuttgarter Gemarkung ist“, sagte der Erste Bürgermeister Kornwestheims, Daniel Güthler, in der jüngsten Sitzung. Der Beschluss des Gemeinderats – ob zustimmend oder ablehnend – soll dann als offizielle Stellungnahme der Stadt dienen.

Infoveranstaltung ist geplant für Remsecker und Kornwestheimer Bürger

Vor der Abstimmung ist eine Infoveranstaltung für Bürger sowohl aus Kornwestheim als auch aus Remseck geplant. Das Ziel beider Stadtverwaltungen und des Landratsamtes ist es, dass auch ein Vertreter des Landes anwesend ist und das Gutachten vorstellt. Die Infoveranstaltung soll folgen, sobald das Beteiligungsverfahren tatsächlich gestartet ist.