Ein rabiater Ehemann und Vater steht in Stuttgart vor Gericht Foto: dpa

Mal liebten sie sich, mal hassten sie sich. So muss man sich die von heftigen Streitereien überschattete Beziehung eines 42-jährigen Mannes und seiner sieben Jahre jüngeren Ehefrau vorstellen, die seit Dienstag die 17. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts beschäftigt.

Mal liebten sie sich, mal hassten sie sich. So muss man sich die von heftigen Streitereien überschattete Beziehung eines 42-jährigen Mannes und seiner sieben Jahre jüngeren Ehefrau vorstellen, die seit Dienstag die 17. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts beschäftigt.

Stuttgart - Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift: Vergewaltigung, Körperverletzung, Beleidigung und Widersetzung der richterlichen Anordnung, den Kontakt zu seiner Frau zu vermeiden. Bis auf den Vorwurf der sexuellen Nötigung zeigte sich der Angeklagte in allen Punkten geständig.

Sie kennen sich, seitdem sie Kinder sind. Doch erst im Jahr 2010 hatte es zwischen dem angeklagten Dachdecker und seiner Noch-Ehefrau gefunkt. Dieser entschied sich, wegen dieser Liebe Italien zu verlassen und erneut eine Existenz in Deutschland aufzubauen, nachdem vorige Versuche aus verschiedenen Gründen gescheitert waren. Der gemeinsame Lebensweg begann in einer Drei-Zimmer-Wohnung in Zuffenhausen, in der allerdings auch der Vater des Opfers sowie zwei Kinder aus einer vorherigen Beziehung der 35-Jährigen wohnten. Keine günstigen Verhältnisse. Selbst ein gemeinsames Kind änderte nichts daran, dass die Beziehung nach der Eheschließung 2012 zu einem regelrechten Krieg in den eigenen vier Wänden auswachsen sollte. Das könnte für beide Ehepartner jetzt strafrechtliche Konsequenzen haben; denn auch der Angeklagte hat eine Strafanzeige gegen seine Frau erstattet, weil diese mit einem Aschenbecher nach ihm geworfen haben soll.

Anstoß für die ständigen Streitigkeiten sei nach Ansicht des Angeklagten der Kontakt seiner Frau zu ihrem Ex-Lebensgefährten. „Immer, wenn die beiden telefonierten, ist sie sehr beleidigend mir gegenüber geworden“, so der Angeklagte. Im Dezember 2012 hat sein Zorn allerdings nachweislich den Falschen getroffen: Der Mann verpasste dem gemeinsamen, gerade mal eineinhalbjährigen Sohn des Ehepaares eine Ohrfeige.

Ebenfalls eingeräumt und bereut hat der Angeklagte, seine Frau in Folgezeit im Verlauf der Streitereien immer wieder geschubst, geschlagen und einmal auf dem Wohnzimmersofa sogar gewürgt zu haben. Lediglich die zwei Vorwürfe der sexuellen Übergriffe gegenüber seiner Frau wies er strikt von sich: „So was könnte ich nicht.“

Hört man sich die Vorwürfe des Staatsanwaltschaft an, klingen die Vorfälle zunächst bizarr: Einmal soll der Angeklagte im Kinderzimmer der Familie zudringlich geworden sein. Im Kinderzimmer deshalb, weil dieses zum Schlafzimmer des damaligen Paares umfunktioniert wurde. Die Kinder hatten auf dem Sofa im Wohnzimmer geschlafen. Bei einem anderen Vorfall, der sich im Bad ereignet haben soll, will der Angeklagte einen sexuellen Übergriff auf seine Frau nur „angetäuscht“ haben. Die Betroffene war als Kind im Alter von elf Jahren vergewaltigt worden – ein Vorgang, den der Angeklagte zu einer sexuellen Beleidigung genutzt habe, um seine Frau zu kränken. Wirklich vergewaltigen habe er sie aber nicht wollen. Man hätte sich schließlich am selben Abend wieder vertragen, behauptet der 42-Jährige vor Gericht.

Am 11. September soll das Opfer im Zeugenstand aussagen. Die Richterin betonte, dass sich jedes Geständnis des Angeklagten strafmildernd auswirken könne. Bei Sexualdelikten beläuft sich das Strafmaß bis auf bis zu zwölf Jahre Haft.