Bei der Grundsteuer gibt es wieder Ärger. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Bei der Grundsteuerreform droht neuer Ärger. Eine Revision in Calw zeigt beispielhaft, dass es keine einheitliche Bewertung von Mischgrundstücken gibt. Das wirft Gerechtigkeitsfragen auf.

Im nördlichen Landkreis Calw kommt es zu weitreichenden Korrekturen für die Berechnung der Grundsteuer. Der Gutachterausschuss der Stadt Calw, der für 17 Kommunen mit 56 Teilorten zuständig ist, hat rückwirkend die Neueinteilung vieler Bodenrichtwertzonen beschlossen und damit die Bewertung für Tausende Grundstücke revidiert. Das wird zum Teil erheblichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer haben, die Bürger dort ab 2025 zahlen müssen.