Der Schulweg und der Umgang mit Autoverkehr wollen geübt sein. Foto: imago images/ U. J. Alexander

Ein Vater regt sich darüber auf, dass sein Kind in eine 938 Meter entfernte Schule gehen soll, obwohl es auch eine in 501 Metern Entfernung gibt. In welchen Fällen können Eltern bei der Wahl der Grundschule mitreden?

Der kleine Matti (Name geändert) kommt nach den Sommerferien 2023 in die Schule. Die Familie wohnt im dicht besiedelten und verkehrsreichen Stuttgarter Westen. Doch sie ist nicht einverstanden mit der Einteilung der Schulbezirke und der Zuweisung in die Vogelsangschule. Vater Müller (Name geändert) nennt dafür zwei Gründe: die fehlende Ferienbetreuung und der aus seiner Sicht zu gefährliche Schulweg.

 

Bereits im Vorfeld sei ihm signalisiert worden, dass beides wohl keine hinreichenden Gründe seien, um einen so genannten Umschulantrag durchzubringen. In einem offenen Brief bat Müller daher Bildungsbürgermeisterin Isabel Fezer (FDP), der Frage nachzugehen, „warum das Staatliche Schulamt die Flexibilität in Bezug auf die Schulwahl bewusst unterdrückt und dabei das Ziel untergräbt, für einen sicheren Schulweg der Kinder sorgen zu wollen“. Tatsächlich liegt Müller mit beiden Annahmen falsch, wie eine Recherche unserer Zeitung zeigt. Als Anwohner der Reinsburgstraße gehört der Bub zum Schulbezirk der Vogelsangschule. Zu ihr hätte Matti laut Routenplaner einen 938 Meter langen Schulweg, zur von Papa Müller bevorzugten Schwabschule aber nur 861 Meter und zur Wilhelm-Hauff-Schule sogar nur 501 Meter. Der Unterschied sei doch „ziemlich groß“, sagt Müller, auch im Blick auf die Verkehrssituation. „Wie will die Stadt Eltern glaubwürdig vermitteln, dass sie sich für einen sicheren Schulweg für Kinder einsetzt, wenn das Schulamt Kindern gleichzeitig genau diesen sicheren Schulweg verweigert?“, fragt sich der Familienvater.

938 oder 501 Meter Schulweg?

Hinzu komme die unterschiedliche Betreuungssituation. Im Unterschied zur Vogelsangschule gibt es an der Schwabschule ein Schülerhaus, das auch in den Sommerferien drei Wochen Betreuung abdecke. Dies sei für den Lebensalltag der Familie ein gravierender Unterschied, schrieb Müller an die Bürgermeisterin. Und fragt: „Wie kann es sein, dass dies im Jahr 2022 kein Argument für einen Schulbezirkswechsel sein kann?“

Betreuung kein Bewilligungsgrund

Allerdings hat die Schulbürgermeisterin darüber gar nicht zu befinden. Dies sei im Schulgesetz klar geregelt, erklärt Thomas Schenk, der Leiter des Staatlichen Schulamts: „Der Schulpflichtige hat die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk er wohnt“, heißt es da. Dies gelte nicht für Schulpflichtige, die eine Gemeinschaftsschule, eine Deutsch-Französische Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen. Auch für den Musikzug der Lerchenrainschule gibt es eine Ausnahme.

Schenk versichert aber: „Jeder Antrag wird im Einzelfall geprüft und beschieden. Auch in Bezug auf die Betreuung wird der Antrag im Einzelfall auf eine individuelle Ausnahmesituation hin geprüft.“ Allgemein könne daraus aber kein wichtiger Grund für eine Bewilligung hergeleitet werden, da viele Eltern die Betreuung ihrer Kinder organisieren müssten. Dies sei „keine individuelle Ausnahmesituation“, sagt Schenk.

Natürlich gebe es vor Ort sehr unterschiedliche Betreuungsangebote. Für die Bewilligung eines Umschulantrags sei jedoch nur relevant, ob es sich um eine formelle Ganztagsschule handele oder eine Grundschule mit kommunalem Betreuungsangebot. Kurzum, sagt Schenk: „Wenn die zuständige Schule eine Halbtagsschule ist und eine formelle Ganztagsschule gewünscht wird, ist dies ein möglicher Grund für die Bewilligung eines Antrags auf Schulbezirkswechsel.“ Oder natürlich ein Umzug. Das Schülerhaus sei zwar vom Betreuungsumfang her die Vorstufe zur Ganztagsschule, aber eben keine formelle Ganztagsschule, betont der Schulamtschef. Auch an der Vogelsangschule sei bei Bedarf eine Betreuung ab 7 und bis 17 Uhr möglich. Während der Ferien könnten die Eltern ihr Kind beim ergänzenden Schulkinderbetreuungsangebot der Stadt Stuttgart anmelden. Papa Müller hätte aber lieber eine nahtlose Betreuung aus einer Hand.

Ziel: kurzer Schulweg für alle

Die Einteilung der Schulbezirke sei allerdings Sache des Schulverwaltungsamts. Grundsätzlich stehe bei solchen Regelungen eine sinnvolle Abgrenzung zur Steuerung von Ressourcen im Fokus, erklärt Schenk. Dabei gehe es um die Raum- und Personalkapazitäten der Grundschulen. Im Fall von Matti seien die drei nahe liegenden Grundschulen „klar und leicht nachvollziehbar“ anhand von Straßenverläufen abgegrenzt. Ziel sei, für möglichst viele Schüler einen möglichst kurzen Schulweg zu erreichen. „Leider lässt sich dies aber nicht zu 100 Prozent so regeln, dass sich für jeden Wohnort im Schulbezirk die kürzeste und kreuzungsärmste Wegebeziehung ergibt“, räumt Schenk ein. Die Stadt Stuttgart habe aber für die Grundschulen Schulwegepläne erstellt, die auf der Homepage abrufbar sind. Die Initiative Kidical Mass Stuttgart kritisiert allerdings, dass etliche von der Stadt empfohlene Schulwege unsicher seien.

Von 615 Anträgen 94 abgelehnt

Nicht immer lassen sich Eltern von solchen Vorgaben überzeugen. Insgesamt aber sei die Zahl der Anträge auf einen Schulbezirkswechsel rückläufig. Laut Schulamt wurden zu diesem Schuljahr 615 Anträge gestellt, davon 521 bewilligt. Von den 94 nicht bewilligten sei in elf Fällen Widerspruch eingelegt worden, in zehn davon sei dieser vom Regierungspräsidium abgelehnt worden.