Eigentlich müssten etliche Glücksspielbetriebe auch in Ludwigsburg und Kornwestheim längst dicht machen – doch die Betreiber wehren sich weiterhin.
Ludwigsburg - Mehr als dreieinhalb Jahre ist es her, dass die Neufassung des Landesglücksspielgesetzes in Kraft trat. Folgt man den Paragrafen, dann müssten in Baden-Württemberg etliche Spielhallen schließen. Der Hauptgrund ist die Abstandsregelung: 500 Meter sollen Spielhallen voneinander und etwa auch von Schulen und Kitas entfernt liegen. Dagegen verstoßen die Betriebe oftmals, die sich bekanntermaßen gerne in Innenstädten zusammendrängen.
Zwei Zahlen aus dem Landkreis: In Ludwigsburg kollidieren 17 Spielhallen – das sind quasi alle in der Innenstadt – mit dem Gesetz. Vor allem rund um Bahnhof und Marstall ballen sich die Glücksspielhäuser mit den dunklen Scheiben, den klingelnden Automaten und klangvollen Namen wie Casino Royal oder Magic Play Casino. In Kornwestheim sind sieben von acht Spielhallen betroffen, die sich rund um Bahnhofstraße und Jakobstraße befinden.
Nun zu weiteren Zahlen: Bislang in Ludwigsburg geschlossene Spielhallen – null. In Kornwestheim geschlossene Spielhallen – null. Der Blick in die Landeshauptstadt zeigt Ähnliches. In Stuttgart sind 120 Spielhallen betroffen. Geschlossen haben bisher, man ahnt es – null.
Abgesehen davon, dass die Spielhöllen aktuell coronabedingt natürlich im Lockdown sind – dafür, dass keine Hallen bislang dauerhaft schließen mussten, gibt es Gründe. Die Betriebe haben sich landauf und landab in rechtliche Kämpfe gestürzt. Auf die Stadtverwaltungen prasselten Anträge auf Neukonzessionierung und Härtefallanträge ein, oft begründet mit langjährigen Mietverträgen, nicht abgeschriebenen Investitionen, oder schlicht wirtschaftlichen Existenzängsten. Wenn Stadtverwaltungen solche Härtefallanträge ablehnen – wie es Kornwestheim mehrfach tat –, legen die Betreiber in der Regel Widerspruch ein, was „aufschiebende Wirkung“ hat. Ergo dürfen die Hallen erst einmal weitermachen. „Die Fälle liegen jetzt beim Regierungspräsidium zur Entscheidung“, sagt die Kornwestheimer Finanzbürgermeisterin Martina Koch-Haßdenteufel.
Ein weiteres Problem aus Sicht der Behörden: Die Rechtslage ist kompliziert. „Die Prüfung ist aufwendig, komplex“, bestätigt eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Stuttgart. Und auch in vielen Kommunen herrscht Unsicherheit,
nach welchen Kriterien jene Hallen ausgewählt werden sollen, die dicht machen müssen. Oft haben Fachbereiche über regelrechte Geflechte verschiedener Härtefallanträge, Mehrfachkonzessionen und Hallen, die nahe beieinander sind, zu entscheiden.
Aufgrund der „sehr unsicheren Rechtslage“ sei nicht mit einem baldigen Vollzug des Gesetzes zu rechnen, sagt etwa Susanne Jenne, Pressesprecherin der Stadt Ludwigsburg. Dass man die Zahl der Hallen gerne verringern würde, betont der zuständige Bürgermeister Michael Ilk: „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Zahl der Glücksspielbetriebe deutlich zu reduzieren.“ Er hoffe sehr auf eine baldige Unterstützung vom Ministerium, die den Kommunen eine einheitliche und rechtssichere Vorgehensweise ermögliche. Hier fehlten Hinweise, wie eine Auswahlentscheidung rechtskonform erlassen werden kann, ergänzt auch Jenne.
Das Wirtschaftsministerium verweist auf einen Frage-Antwort-Katalog für Kommunen und auch darauf, dass „rechtskräftige Gerichtsentscheidungen“ eine „Vorbildwirkung haben und andere Verfahren beschleunigen“ könnten, wie ein Sprecherin auf Nachfrage sagt. Sie nennt auch entsprechende Urteile, etwa jenes vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg von April 2018, in dem es um die Prüfung der Härtefälle und Auswahlentscheidungen zwischen Hallen geht. Indes sagt die Sprecherin auch: „Die Umsetzung der neuen Regelungen bedeutet für alle Beteiligten rechtliches Neuland.“ Und spielt den Ball wieder zu den Kommunen: „Die Entscheidungen über Anträge von Spielhallenbetreibern können nur die örtlich zuständigen Behörden treffen, da es hierbei auf die Kenntnis der Umstände des jeweiligen Einzelfalls ankommt“. Aus dem Regierungspräsidium Stuttgart heißt es immerhin, man rechne mit Entscheidungen über Widersprüche „im Laufe des Jahre“. Zumal das RP ursprünglich Übergangsfristen von vier Jahren empfahl, die nun auslaufen. Die Glücksspielbranche kämpft unterdessen weiter. Die Existenz hunderter Automatenunternehmen sei bedroht, sagt Dirk Fischer, Vorstand des Automaten-Verband in Baden-Württemberg. „Familienunternehmen, oft in zweiter oder dritter Generation geführt, droht das Aus, mit ihnen bis zu 8000 Arbeitsplätzen.“
Neue Wendung: Aktuell handeln die Länder einen neuen Glücksspielstaatsvertrag aus, der auch in Baden-Württemberg nun ratifiziert werden soll. Zwar befürchten die Spielhallenbetreiber, dass der Vertrag, den die Länder dann in weiteres Recht umsetzen, Bewegung insofern bringt, als dass wirklich bald in vielen Hallen die Lichter ausgehen. Andererseits wollen sie die Gelegenheit nutzen, ihre eigenen Anliegen wieder in der Öffentlichkeit zu platzieren und vielleicht noch einmal Einfluss auf die Gesetzeslage nehmen zu können. Ein Argument des Automatenverbandes ist dabei, dass aus seiner Sicht unabhängig von Qualität und Schutzkonzepten schlichtweg alle Hallen dicht machen sollen.
Der Verband fordert die Konzessionierung der Spielhallen nach qualitativen Kriterien – etwa nach Jugend- und Spielerschutz und Ausbildung der Angestellten. „Der Sinn von Mindestabständen bei Spielhallen erschließt sich mir nicht, schließlich kann demnächst jeder ganz legal über das Smartphone praktisch die gleichen Spiele spielen“, sagt Fischer. Er bezieht sich darauf, dass der Staatsvertrag das Online-Glücksspiel flächendeckend legalisieren und regulieren soll.