Der Pudel ist unschuldig gemäß Richterspruch. Über die Katzen steht das Urteil aus. Foto: dapd

Wie Versicherungen Haustiere zu behandeln haben, bleibt juristisch eine stets vertrackte Frage.

Leonberg - Der Pudel verließ den Gerichtssaal als freier Hund. Das Oberlandesgericht München hatte zu entscheiden, ob ihm eine Mitschuld daran vorzuwerfen war, dass eine Radfahrerin sich bei einem Sturz im Park den Schädel brach. Nein, urteilten die Richter, der alleinige Täter war der Retriever, der auf derselben Wiese tollte. Die Versicherung des Retrievers hatte den Pudel verklagt, auf dass dessen Versicherung einen Teil des Schadens übernehme. Womit sich schon die stets vertrackte Frage andeutet, wie Tiere versicherungsrechtlich zu behandeln sind.

Pferde, zum Beispiel. Eine Statistik legt nahe, dass ein Gericht sie für untauglich erklären sollte, am Straßenverkehr teilzunehmen. 60 Kutschen verunglückten im vergangenen Jahr. Dabei starben vier Pferde, 22 wurden verletzt, wie das Internetmagazin „Vegan“ beklagt und ein höchstrichterliches Kutschenverbot fordert. (Menschen starben drei, 102 wurden verletzt.) Mal war der Unfallgegner ein unachtsamer Autofahrer, mal ein Ast, der aber nicht belangt werden konnte. Erwähnenswert erscheint ein Fall aus dem Münsterland. In Ostmilte gingen zwei mutmaßlich kamerascheue Kutschpferde durch. Ihre Flucht endete, als sie eine andere Kutsche umwarfen. Die Tiere sollten für Fotos posieren.

Ein Leonberger rief die Feuerwehr, weil Wasser von seinen Wänden rann. Was alle Unfälle mit dieser Meldung eint, mag zunächst rätselhaft erscheinen. Dies dürfte daran liegen, dass Katzen dazu neigen, den Lauf der Dinge von oben herab zu betrachten und sich so von Ärger fernzuhalten. Ein Verhalten, das Katzenfreunde schätzen, das sich aber auch als Verschlagenheit deuten ließe. Die Feuerwehr brach die Tür der Wohnung über der triefenden Wänden auf. Zwei Zentimeter hoch schwappte den Einsatzkräften Wasser entgegen. Sie schlossen den aufgedrehten Hahn eines übergelaufenen Spülbeckens. Sie retteten zwei Katzen davor, sich die Pfoten nass zu machen.

Die tiefere Suche nach der Ursache des Unglücks führte allerdings zu dem Verdacht, dass die Katzen nicht Opfer waren, sondern Täter. Nur sie können den Wasserhahn geöffnet haben – nicht absichtlich, nur im harmlosen Spiel, wie die Polizei in einer Art Vorfreispruch mitteilt. Wer für den Schaden aufkommt, ist offen. Die Katzen verweigern jede Stellungnahme. Ihre Rechtsvertreter verweisen auf das laufende Verfahren. Die juristischen Abteilungen der beteiligten Versicherungen sind noch unschlüssig, ob sie jede Schuld beider Katzen leugnen oder der jeweils anderen Katze die alleinige Schuld zuschreiben sollten.