Das Gesetz, das gleichen Lohn für Frauen und Männer bewirken soll, löst eine gehäufte Zahl von Verfahren vor dem Arbeitsgericht Stuttgart aus. Vor allem Mercedes-Benz und Daimler Truck stehen im Fokus, weil diverse Führungskräfte sich benachteiligt fühlen.
Wer einen Blick in den Terminplan des Arbeitsgerichts Stuttgart wirft, könnte zu der Ansicht kommen, dass die Marke mit dem Stern ein besonderes Problem mit der gleichwertigen Bezahlung von Frauen und Männern hat. Die Behörde berichtet von elf Verfahren, in denen Ansprüche aus dem Entgelttransparenzgesetz geltend gemacht wurden oder werden. Sie betreffen fast durchweg Mercedes-Benz oder Daimler Truck und reichen zurück in die Zeit des vereinten Konzerns. Dazu ein Überblick.
Was besagt das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz? Das im Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen hilft Beschäftigten, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Dazu gibt es grundsätzlich alle zwei Jahre einen individuellen Auskunftsanspruch in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten – zudem die Aufforderung an Arbeitgeber zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie Berichtspflichten zur Entgeltgleichheit, jeweils bei mehr als 500 Beschäftigten.
Wie ist die Konfliktlage vor Gericht? Das Arbeitsgericht Stuttgart teilt auf Anfrage mit, dass zehn der binnen drei Jahren registrierten elf Verfahren entweder Mercedes oder Daimler Truck betreffen. „In zwei Fällen fordern Mitarbeiterinnen von Mercedes oder Daimler einen mittleren sechsstelligen Betrag“, sagt der Arbeitsrechtler Frank Hahn von der Kanzlei Kasper Knacke, der allein in sechs Verfahren Klägerinnen vertritt.
Teils sind schon Urteile ergangen – so wurden Ende Januar zwei Klagen im Hinblick auf Ansprüche aus dem Entgelttransparenzgesetz abgewiesen. Zwei weitere Verfahren, zu denen 2023 Urteile gefällt wurden, wurden angefochten und sind beim Landesarbeitsgericht anhängig. Da hatte das Arbeitsgericht einer Klägerin finanzielle Leistungen (Entgelt, virtuelle Aktien, Dividenden) im Wert von mehr als 128 000 Euro zuerkannt – im zweiten Fall sollen einer Bereichsleiterin weit über 50 000 Euro in Geld und sogenannten Phantomaktien nachgezahlt werden. In einem Verfahren gab es einen Vergleich. Weitere Termine plant das Arbeitsgericht für die nächste Zeit. In jedem der Fälle hatten leitende Führungskräfte der Abteilungsleiterebene E3 geklagt. Das elfte Verfahren betrifft die Commerzbank.
Wie ist die Häufung zu erklären? Rechtsanwalt Hahn erklärt die Häufung bei den Unternehmen mit dem Stern einerseits mit dem vergleichsweise hohen Frauenanteil in Führungspositionen. Anderseits zeige sich der jeweilige Betriebsrat engagiert: Dort hätten sich Frauen des Themas angenommen. Möglicherweise sei Mercedes-Benz auch eher gewillt, Rechtsstreitigkeiten vor Gericht auszutragen als andere große Konzerne. Bei Bosch zum Beispiel hat das Thema Entgelttransparenz in seiner persönlichen Praxis bisher keine Rolle gespielt.
Mercedes sieht keine Häufung von Klagen – weder bei sich noch generell, wie eine Sprecherin sagt. Bundesweit gebe es diesbezüglich „eine sehr geringe Anzahl Klagen, die zu gleichen Teilen von weiblichen und männlichen leitenden Führungskräften eingereicht wurden“. Auch bei Mercedes hatten sowohl Männer als auch Frauen geklagt.
Wie rechtfertigt sich das Unternehmen? „Wir halten die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und verteidigen uns entsprechend“, so die Sprecherin. „Bei Mercedes-Benz gibt es keine Entgeltdifferenz aufgrund des Geschlechts, der Herkunft oder anderer persönlicher Merkmale.“ Die Entgelthöhe richte sich nach der Arbeitsaufgabe unter Berücksichtigung von Wissen, Können, Verantwortung und Entscheidungsspielraum – „und selbstverständlich nach der individuellen Leistung“. Auch Berufserfahrung und die Dauer der Zugehörigkeit zu einer Entgeltgruppe oder Ebene hätten Einfluss auf die individuelle Vergütung.
Der Autohersteller verweist aber auch auf eine Einrichtung, die womöglich noch zur Klage ermuntert, obwohl der frühere Daimler-Konzern damit in Vorleistung gegangen ist: Infolge des Gesetzes wurde 2018 ein Entgelttransparenz-Dashboard eingeführt. So kann jede und jeder Beschäftigte abrufen, wo er beim Gehalt in Relation zur Vergleichsgruppe von Frauen und Männern im Betrieb steht. „Damit setzen wir das Entgelttransparenzgesetz vollständig um und übererfüllen die gesetzlichen Vorgaben“, heißt es.
Das Dashboard stehe den Beschäftigten in der Mercedes-Benz AG jederzeit über das Intranet zur Verfügung und berücksichtige die relevanten Entgeltbausteine – selbst die leistungsbezogenen Elemente. Auch die individuelle Arbeitszeit fließt in die Vergleiche ein. Konkrete Gehaltsunterschiede seien aber grundsätzlich möglich und auf Basis objektiver Kriterien wie der individuellen Leistung oder Berufserfahrung erklärbar.
Welche Entwicklung zeichnet sich in der Metall- und Elektroindustrie ab? Generell würden bisher nur wenige Frauen wegen der Entgeltgleichheit den Konflikt wagen, meint der Arbeitsrechtler Hahn. Außerdem sei das Thema „noch nicht hinreichend verbreitet“ – anders als Benachteiligungen wegen Schwerbehinderung oder sexueller Belästigung. Das Entgelttransparenzgesetz sei bisher wenig kommuniziert worden. „Und es bedarf engagierter Leute, die sich dahinterklemmen, dann kann ein Schneeball zur Lawine werden.“ Rückenwind gebe zudem ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Mitte Februar vorigen Jahres.
Der Arbeitgeberverband Südwestmetall hat – unabhängig von Mercedes – in den vergangenen zwei Jahren „so gut wie keine Beratungsfälle zum Thema Entgelttransparenz“ registriert. „Das Gesetz ist insgesamt zumindest für uns in der Metall- und Elektroindustrie kein betriebliches Konfliktfeld“, sagt ein Verbandssprecher. Das habe aber auch mit der Tarifbindung der meisten vertretenen Unternehmen zu tun. In der Tarifsystematik gebe es genügend Anhaltspunkte, dass da nicht diskriminiert werden könne. „Aus unserer Sicht kann man auch sagen: Es hätte das Gesetz gar nicht erst gebraucht.“