Rund 35 Millionen Euro hat die Projektgesellschaft Gewa 5 to 1 über eine Anleihe eingesammelt, um den Wohnturm zu finanzieren. Foto: dpa

Anleger der Gewa-Tower-Anleihe wollen nach der Insolvenz der Projektgesellschaft ihre Interessen bündeln. Der Frankfurter Anwalt Klaus Nieding wird sich als unabhängiger gemeinsamer Vertreter zur Verfügung stellen.

Stuttgart - Nach dem ersten Schock über die Insolvenz der Projektgesellschaft Gewa 5 to 1, mit der die Finanzierung des Gewa Wohnturms in Fellbach gestemmt werden sollte, formieren sich die Anleger. Die KFM Deutsche Mittelstand AG, deren Mittelstandsanleihen Fonds mit 1,32 Millionen Euro in die Gewa-Anleihe investiert ist, tritt dafür ein, den bisherigen Gläubigervertreter Rödl Treuhand Hamburg durch einen neutralen gemeinsamen Vertreter zu ersetzen.

KFM prüft rechtliche Schritte

Rödl Treuhand ist im Wertpapierprospekt der Gewa-Tower-Anleihe als Gläubigervertreter bestimmt. nach Einschätzung von KFM vertrete die Steuerberatungsgesellschaft die Gläubiger aber nicht unabhängig, da sie auch die Interessen der Käufer der Wohnungen und des Hotelinvestors wahrnehmen müsse. KFM lässt sich von den Düsseldorfer mzs Rechtsanwälten unterstützen. Auch die Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth bringt sich in Stellung. „Klaus Nieding wird sich als unabhängiger gemeinsamer Vertreter zur Verfügung stellen“, sagte Marvin Müller-Blom, Anwalt bei Nieding + Barth, unserer Zeitung. Die Kanzlei untersuche derzeit, wie es zu der Schieflage der Projektgesellschaft gekommen ist.

Noch am 23. August hatte die Ratinggesellschaft Creditreform die Kreditwürdigkeit der Projektgesellschaft mit BBB (stark befriedigend) bewertet, wenngleich mit dem Zusatz „beobachten“ versehen. „Dass sich so urplötzlich die Zahlen geändert haben, ist schwer vorstellbar“, sagte Müller-Blom. Die Anleihe ist zwar mit umfangreichen Sicherheiten versehen, es bleibe abzuwarten, wie werthaltig diese seien, so der Anwalt aus Frankfurt. KFM und das Management des Mittelstandsanleihenfonds, prüfen nach eigenen Angaben rechtliche Schritte gegen die Gewa 5 to 1 Gesellschaft – ob etwa das Management gegen Mitteilungspflichten gegenüber dem Kapitalmarkt verstoßen habe.