Der Fall Peggy birgt bis heute viele Rätsel. Foto: dpa

2001 verschwand die Schülerin Peggy in Oberfranken spurlos. Zwar ist ein geistig behinderter Mann als ihr Mörder verurteilt, doch Zweifel an seiner Schuld sind nie verstummt. Jetzt hat ein Wiederaufnahmeantrag des Verteidigers Erfolg.

2001 verschwand die Schülerin Peggy in Oberfranken spurlos. Zwar ist ein geistig behinderter Mann als ihr Mörder verurteilt, doch Zweifel an seiner Schuld sind nie verstummt. Jetzt hat ein Wiederaufnahmeantrag des Verteidigers Erfolg.

Bayreuth - Der Mordfall Peggy wird zwölf Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens neu aufgerollt. Das Landgericht Bayreuth ordnete die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den als Mörder verurteilten Ulvi K. an. Das Gericht hat inzwischen Zweifel, dass der geistig behinderte Gastwirtssohn aus Lichtenberg tatsächlich im Jahr 2001 die damals neunjährige Schülerin Peggy umgebracht hat. Die Leiche wurde bis heute nicht gefunden.

Das Datum der neuen Hauptverhandlung stehe noch nicht fest, sagte Gerichtssprecher Thomas Goger am Montag. Man hoffe aber, in der ersten Hälfte des kommenden Jahres beginnen zu können.

Zeuge hatte falsch ausgesagt

Ein inzwischen verstorbener Belastungszeuge habe falsch ausgesagt, teilte das Gericht zur Begründung mit. Es könne nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die Aussage dieses Zeugen auf die Urteilsfindung Einfluss hatte. Die Zeugenaussage habe auch eine wichtige Rolle für das damals gefertigte psychiatrische Sachverständigengutachten gedient.

Auch habe es entgegen der damaligen Angaben eine sogenannte Tathergangshypothese gegeben, mit der die Polizei konstruiert hatte, wie die Tat abgelaufen sein könnte - erst nach dem Aufstellen der Hypothese hatte Ulvi ein Geständnis bei der Kripo abgelegt. Das damals urteilende Landgericht Hof habe aber von der Existenz der Tathergangshypothese nichts gewusst.

Strafe im Fall Peggy bislang nicht angetreten

Ulvi K. ist derzeit wegen des sexuellen Missbrauchs an Kindern in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. An diesem Freitag wird er 36 Jahre alt. Die 2004 gegen ihn verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes hat er bislang nicht angetreten.

Gudrun Rödel, die vor einigen Jahren eine Bürgerinitiative ins Leben gerufen und seitdem für die Wiederaufnahme des Verfahrens gekämpft hatte, zeigte sich erfreut: „Das ist das, was wir seit Jahren wollten“, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa. Im neuen Verfahren sehe sie sehr gute Chancen, darzulegen, „dass Ulvi das Mädchen nicht umgebracht hat“.

Peggy aus Lichtenberg war im Mai 2001 verschwunden. Große Suchaktionen und etliche Ermittlungsansätze blieben ohne Erfolg. 2004 wurde Ulvi K. verurteilt, doch die Zweifel an seiner Schuld waren trotz des rechtskräftigen Urteils nie verstummt. Im April 2013 reichte der Anwalt Michael Euler den Wiederaufnahmeantrag ein. Vor wenigen Wochen erklärte die Staatsanwaltschaft Bayreuth, sie werde sich einer möglichen Wiederaufnahme nicht verschließen.

Die Anklagebehörde lässt seit 2012 selbst wieder in dem Fall ermitteln. So gab es im April 2013 eine große Suchaktion in Lichtenberg, die aber keine neuen Erkenntnisse brachte. Ins Visier von Kripo und Staatsanwaltschaft geriet zudem ein Mann aus Halle in Sachsen-Anhalt, der zum Zeitpunkt von Peggys Verschwinden ein enger Freund der Familie war. Er gilt inzwischen als Tatverdächtiger, auch sein Elternhaus ist mittlerweile durchsucht worden. Der Mann selbst sitzt wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes derzeit in Haft.