Aufnahme vom Beginn des Prozesses 2023 Foto: dpa/Uli Deck

Die Plädoyers in einem Prozess um eine Bluttat im Kreis Rastatt sind gesprochen – und könnten kaum weiter auseinandergehen. Die Einzelheiten.

Im Prozess gegen einen Mann, der in Gernsbach (Kreis Rastatt) seine 27 Jahre alte Frau erstochen haben soll, haben die Staatsanwalt und die Nebenklage eine lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung des 33-Jährigen plädierte am Dienstag vor dem Baden-Badener Landgericht hingegen auf Freispruch wegen Notwehr. Der aus Afghanistan stammende Mann soll seine Ehefrau Anfang Juni vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung mit zwei Messern angegriffen und sie getötet haben. Das Gericht will sein Urteil noch an diesem Dienstagnachmittag fällen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war es heimtückischer Mord. Sie sprach von einem Überraschungsangriff auf die wehrlose Frau und ging in ihrer Anklage davon aus, dass die Frau zu Beginn des Angriffs noch geschlafen habe.

Notwehr angegeben

Der Angeklagte machte zum Tathergang befragt Erinnerungslücken geltend. Er gab an, in Notwehr gehandelt zu haben, weil seine Frau ihn zuerst angegriffen habe. Die Spurenlage sei nicht eindeutig, so die Verteidigung. Es gebe viele offene Fragen und widersprüchliche Aussagen. Es sei nicht alles aufgeklärt worden, so die Anwältin. Im letzten Wort sagte der Angeklagte: „Ich habe meine Frau geliebt.“ Er bedauere, was geschehen sei.

Während der Tat waren unter anderem vier minderjährige Kinder in der Wohnung. Der Nebenklage zufolge soll der Mann auch eines der Kinder mit dem Tod bedroht haben. Die genauen Motive der Tat liegen im Dunkeln. Das Paar soll Eheprobleme gehabt haben.