Das Urteil im Fall Schumacher gegen „Bunte“ war mit Spannung erwartet worden. Foto: dpa

Weil die Zeitschrift „Bunte“ Unwahrheiten über den Gesundheitszustand von Michael Schumacher veröffentlichte, muss sie nun eine Entschädigung zahlen. Das Hamburger Landgericht sah in diesem Handeln eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Hamburg/Stuttgart - Wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte muss die „Bunte“ 50 000 Euro Entschädigung an Michael Schumacher zahlen. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts entschied am Freitag zudem, dass die Zeitschrift die Prozesskosten zu 65 Prozent und die gesamten Abmahnkosten in Höhe von 950 Euro zu tragen hat. Die „Bunte“ hatte im Dezember 2015, zwei Jahre nach dem schweren Skiunfall des Ex-Formel-1-Weltmeisters, auf ihrer Titelseite berichtet: „Es ist mehr als ein Weihnachtswunder - Michael Schumacher kann wieder gehen.“

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sagte dazu: „Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist.“ Der frühere Rennfahrer könne jetzt nicht gehen, warum habe er es vorher können sollen. Das Gericht habe sich aber davon überzeugt, dass die „Bunte“ einen Informanten hatte. Von dessen Zuverlässigkeit habe sich die Kammer kein Bild machen können.

Die Zeitschrift habe auch recherchiert. Sonst wäre die Geldentschädigung höher ausgefallen. Das Gericht bemängelte, dass die „Bunte“ nicht bei der Pressesprecherin von Schumacher nachgefragt habe. Dass diese in der Vergangenheit keine Angaben zum Gesundheitszustand gemacht habe, sei kein Grund, nicht nachzufragen.

Schwere Persönlichkeitsverletzung

Allerdings habe sich die Zeitschrift bei einem Arzt erkundigt, ob es überhaupt denkbar sei, dass ein Unfallopfer nach einer so schweren Verletzung wie bei Schumacher wieder gehen könne. Bei dem Arzt habe es sich um einen Freund des ehemaligen Handballers Joachim Deckarm gehandelt, der Jahre zuvor ebenfalls bei einem Unfall schwer verletzt wurde. Diese Bemühungen seien zu berücksichtigen gewesen, auch wenn es sich nur um eine allgemeine Recherche handelte, sagte Käfer.

Als erschwerend wertete das Gericht, dass die „Bunte“ ihre Weihnachtsausgabe 2015 auch in der „Bild“-Zeitung bewarb. Die unwahre Aussage habe praktisch die ganze Titelseite der Zeitschrift eingenommen. Die Persönlichkeitsverletzung sei so schwer, dass nur eine Geldentschädigung in Frage gekommen sei. Die Familie von Schumacher hatte mindestens 100 000 Euro gefordert. Die Zeitschrift hatte sich bereits vor dem Urteil verpflichtet, die Behauptung nicht zu wiederholen.

Der heute 48-Jährige hatte Ende 2013 im französischen Wintersportort Méribel einen Skiunfall. Dabei erlitt er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Details über seinen Gesundheitszustand sind weiterhin nicht bekannt. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden.