Binnen-I und Gendersternchen sollen in der Amtssprache im Land Baden-Württemberg verboten werden. Die Wogen zwischen Grünen und CDU schlagen hoch. Doch hinter dem Vorstoß steckt weniger als vermutet.
Die Aufregung ist erwartbar groß, einen Tag, nachdem der Innenminister Thomas Strobl (CDU) das Verbot von „Gender-Sprache“ in der Landesverwaltung angekündigt hat. Der Grünen-Fraktionsvize im Landtag, Oliver Hildenbrand, warnte vor „Verbots-Ideologen“, die AfD indessen frohlockt über Krach in der grün-schwarzen Koalition. Auch FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke freut sich. „Damit kommt es für die Grünen zum Schwur.“ Steckt dahinter mehr als ein politischer Streit?
Was hat der Innenminister vor?
In der Rechtssprache, also in Gesetzestexten, Verwaltungsvorschriften und Verordnungen, ist das Gendern mit Sonderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen im Südwesten ohnehin nicht erlaubt. Dort gilt das amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung. Strobl will nun in einer Verordnung festlegen, dass das in der gesamten Verwaltungssprache übernommen wird. Das würde dann etwa gelten für Schriftverkehr von Ministerien oder Regierungspräsidien. Schulen und Hochschulen sollen davon nicht betroffen sein.
Heißt das, das Land verwendet künftig nur die männliche Form?
Nein. Nur die Sonderzeichen sollen nicht verwendet werden. In seiner Verwaltungsvorschrift, die bereits für Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften oder innerdienstliche Anordnungen gilt, heißt es etwa: „Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern soll auch in der Rechtssprache zum Ausdruck kommen.“ Vorrangig sollen geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet werden. Ist das nicht möglich, sollen weibliche und männliche Form zum Einsatz kommen.
Was gilt an Schulen und Hochschulen?
Auch in der Schule findet das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung bereits Anwendung. Das heißt, in Klassenarbeiten werden Gender-Doppelpunkte oder Binnen-I als Fehler angestrichen. Dort hält man sich an die Vorgaben zur deutschen Rechtschreibung. Außerhalb des Deutschunterrichts gebe es einen gewissen Ermessensspielraum, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums.
An Unis und Hochschulen gelten die Regeln des Landes in der Verwaltung – aber nicht in Forschung und Lehre. Mit Blick auf die Wissenschaftsfreiheit will man daran im Wissenschaftsministerium auch nichts ändern. „Sprache ändert sich und darf das auch in einer demokratischen Gesellschaft“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) unserer Redaktion. „Wissenschaft und Kunst sind gerade die Orte, an denen vieles ausprobiert wird. Deshalb sind die Wissenschafts-, Forschungs-, Lehr- und Kunstfreiheit so wesentlich für die Demokratie.“
Wie sieht es in anderen Stellen der Verwaltung und Institutionen aus?
Der Vorstoß von Strobl bezieht sich nur auf die Landesverwaltung. Bei den Kommunen beispielsweise wird das unterschiedlich gehandhabt. In Mannheim gibt es eine Empfehlung zum Gendern und etwa zur Nutzung des Gender-Sternchens. Stuttgarts OB Frank Nopper arbeitet ebenfalls an Vorgaben für seine Verwaltung. Auch andere Institutionen geben Empfehlungen. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland beispielsweise hat vor vier Jahren eine Handreichung zur gendergerechten Sprache herausgegeben.
Warum kommt der Innenminister jetzt damit an?
Das Thema treibt vor allem die CDU um. Denn die ist in einer Zwickmühle. Die Fraktion hat sich eigentlich klar gegen das Gendern bekannt. Doch im Landtag wird sie damit derzeit nicht punkten können, denn Grüne und SPD sehen das anders. Wollte die CDU eine Mehrheit im Landtag bei dem Thema haben, müsste sie gemeinsam mit FDP und AfD abstimmen. Doch Fraktionschef Manuel Hagel hat die AfD inzwischen zum „Hauptgegner“ ausgerufen. Das führte im vergangenen Jahr dazu, dass die Christdemokraten gegen einen FDP-Antrag stimmten, der inhaltlich genau auf ihrer Linie lag. „Kein Binnen–I dieser Welt und kein Genderstern dieser Welt ist es wert, dass die AfD im Landtag von Baden-Württemberg Mehrheitsbeschaffer wird“, machte Hagel damals deutlich.
Wer beschäftigt sich überhaupt mit dem Thema?
Durch das Volksbegehren „Stoppt Gendern“ mit seinem Initiator, dem Heidelberger Rechtsanwalt Klaus Hekking, CDU-Mitglied, ist das Thema in Baden-Württemberg wieder auf die Agenda gekommen. Es wird auch von der CDU-Fraktion unterstützt. Doch das Innenministerium musste es wegen formaler Fehler stoppen. Hekking will nun klagen.
In der Landespolitik gibt es eigentlich nur Applaus von der FDP für Strobls Vorstoß. SPD-Fraktionschef Andreas Stoch indessen rät zu weniger Verspanntheit: „Es gibt nirgends eine Gender-Pflicht, entsprechend braucht es meiner Meinung nach auch kein Verbot“, sagt er. „Zudem haben wir gerade jetzt, wo Politiker mit Rechtsextremen bei geheimen Treffen über die Deportation von Millionen von Menschen fantasieren, definitiv Wichtigeres zu besprechen.“
Gibt es nun Knatsch in der Koalition?
Das ist die Frage. Strobl kündigte an, eine entsprechende Verordnung „vorzulegen“. Da mehrere Ressorts betroffen sind, dürfte er die vorher abstimmen. So ist es gute Praxis. Und auf der grünen Seite grummelt es schon. Da schon jetzt keine Genderzeichen verwendet würden, müsse das Innenministerium erläutern, was von den bisherigen Regeln abweiche, sagte eine Sprecherin des Grünen Staatsministeriums. „Wir achten bislang und weiterhin darauf, dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in unserer Kommunikation zum Ausdruck kommt“, sagte sie. Den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) hat Strobl bekanntermaßen auf seiner Seite. Kretschmann ist ein erklärter Gegner des Genderns und bekennender Anhänger des generischen Maskulinums.