Dreifach geimpft: ein Impfpass mit den Einträgen zur Corona-Impfung. Foto: imago images/Friedrich Stark

Was droht, wenn der Impfpass gefälscht ist? Seit Ende November gelten deutlich empfindlichere Strafen.

Fälschern von Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen können im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. So ist es im neuen Corona-Regelwerk festgelegt, das im November im Bundestag auf den Weg gebracht wurde und am 24. November in Kraft trat.

 

Gefälschter Impfass: Nutzung und Herstellung strafbar

Strafbar ist laut Strafgesetzbuch die Herstellung und auch die wissentliche Nutzung gefälschter Nachweise: „Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es in Paragraf 275 Strafgesetzbuch.

Bis zu fünf Jahren Gefängnis in besonders schweren Fällen

In besonders schweren Fällen des „unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen“, wenn „der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande“ handelt, kann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein.

Falscher Impfpass auch im Privaten strafbar

Mit der Änderung wurden „Strafbarkeitslücken“ geschlossen. Bisher hatte im Strafgesetzbuch nur die Vorlage oder Nutzung von gefälschten „Gesundheitszeugnissen“ gegenüber „Behörden oder Versicherungsgesellschaften“ unter Strafe gestanden.

Bei Apotheken, wo viele Fälscher sich mit dem falschen Impfpass ein digitales Corona-Impfzertifikat erschleichen, galt das nicht. Ebenso ist es nun strafbar, wenn auf der Arbeit oder anderswo privat eine Fälschung vorgelegt wird. Im Paragraf 279 heißt es dazu: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“