Die SPD, die Grünen (im Bild Robert Habeck, zweiter von links) und die FDP haben sich auf das neue Gebäudeenergiegesetz geeinigt. Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Wie sehen die neuen Regelungen aus, die die Regierungsparteien jetzt in Berlin beschlossen haben? Künftig hängt für den Hausbesitzer viel davon ab, ob es in seiner Kommune schon einen Wärmeplan gibt.

Nur die wenigsten Menschen werden im nächsten Jahr zwangsweise eine klimafreundliche Heizung einbauen müssen – das ist die wohl wichtigste Botschaft des Kompromisses, den die Berliner Koalition am Dienstag gefunden hat.

 

Im Detail ist das Papier aber wieder komplizierter geworden. Und es sind schlicht noch viele Fragen offen, weil die Regierung nur ein Gerüst aufstellt– das Fleisch wird daher jetzt das Parlament liefern, das noch in dieser Woche das erste Mal über das neue Gebäudeenergiegesetz beraten will.

Kompliziert ist das Gesetz, weil der private Heizungskeller nun mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft wurde. Hat eine Stadt oder ein Landkreis noch keinen Wärmeplan, dann sind Hausbesitzer weitgehend frei in der Wahl ihrer Heizung. Sie dürfen sogar weiter eine Gasheizung einbauen, sofern diese auf Wasserstoff umgerüstet werden kann. Nur Personen, die in einem Neubaugebiet ein neues Haus bauen, müssen schon von Jahresbeginn 2024 an die Pflicht von 65 Prozent an erneuerbaren Energien erfüllen. Sprich, sie müssen eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder eine geothermische Anlage einbauen; auch ein Anschluss an ein Fernwärmenetz ist möglich. Pelletheizungen wurden übrigens von der Koalition explizit als klimafreundlich eingestuft und sind eine – allerdings auch nicht ganz günstige – eine Alternative zur Wärmepumpe.

Spätestens 2028 soll dann überall eine Wärmeplanung vorliegen. Dann müssen Hausbesitzer die 65-Prozent-Pflicht erfüllen, wenn sie neu bauen oder wenn sie ihre Heizung erneuern wollen. Die Betonung liegt dabei auf „wollen“ – schon in der alten Version des Gesetzes war niemand gezwungen gewesen, eine Heizung zum fixen Datum zu tauschen, selbst wenn sie kaputtgegangen wäre. Ausnahme: Schon seit 2020 gilt, dass bestimmte Gas- und Ölheizungen nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen.

Für die deutschen Klimaziele ist der Kompromiss ein Rückschritt

In Baden-Württemberg gibt es nun die Besonderheit, dass Große Kreisstädte bereits zum Jahresende Wärmepläne vorlegen müssen – ob diese Pläne aber im Sinne des neuen Gesetzes vom Bund anerkannt werden, ist ungeklärt. Falls ja, gelten die strengeren Regeln für viele Menschen im Südwesten womöglich schon 2024 oder 2025.

Und es gibt weitere Unklarheiten. So hat es die Regierung offengelassen, wie die Förderung von klimafreundlichen Heizungen konkret ausgestaltet sein wird. Auch zur Frage, wie man Mieter nicht „über Gebühr belasten“ will, gibt es noch nichts Genaueres.

Und was bedeutet der Kompromiss nun für die Klimaneutralität des Bundes bis 2045? Da das Heizen für 18 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich ist, und da nun der verpflichtende Start klimafreundlicher Heizungen im Kern verschoben wurde, ist die Einigung ein Rückschritt gegenüber dem früheren Entwurf. Greenpeace-Energieexperte Andree Böhling sagt: „Mit diesem aufgeweichten Heizungsgesetz rückt das Erreichen der Regierungsziele beim Klimaschutz in weite Ferne.“