Für das Gastgewerbe gelten weiter Coronaregeln, die auch umgesetzt werden müssen. Foto: Giacinto Carlucci

Gastronomen müssen sich immer wieder mit Kunden auseinandersetzen, die kein Verständnis für die 3-G-Regeln haben. Ein Geislinger Wirt ärgert sich: „Manche meinen, die Pandemie ist schon wieder vorbei.“ Der Gasts­tättenverband hat eine klare Meinung.

Geislingen - Wer keinen Nachweis hat, der darf nicht rein – so leid es mir auch tut“, sagt Eugen Kübler klipp und klar. Der Inhaber des Geislinger Gasthofs Rad erlebt es immer wieder, dass Gäste kein Verständnis für die 3-G-Regeln haben. Zwar handele es sich dabei nicht um die Mehrheit, wie er betont – doch auch eine Minderheit kann offenbar Nerven kosten, wenn ein Gastronom sich mit ihr immer wieder auseinandersetzen muss.

Auch ein Schutz für die Mitarbeiter

„Das Gesetz gilt zum Schutz der Menschen“, betont er. Er wolle weder, dass Gäste am Coronavirus erkranken, noch eigene Mitarbeiter. Im Gespräch zeigt er einen Zeitungsartikel, indem davon die Rede ist, dass im Rems-Murr-Kreis einzelne Gastwirte schon beleidigt und bedroht wurden.

Das Unverständnis kommt nicht nur von Impfgegnern. Es gilt sogar für so manch einen Geimpften. Es geschah erst wieder vor ein paar Tagen. Da argumentierte ein Kunde, seinen Impfnachweis doch erst einen Tag zuvor gezeigt zu haben – wieso das denn schon wieder nötig sei? „Die Antwort ist ganz einfach“, betont Kübler: Weil so ein Kunde seinen Gastwirt in arge Bedrängnis bringen würde, würde das Ordnungsamt plötzlich auftauchen und Nachweise sehen wollen. „Bevor ich eine Strafe zahle, schicke ich ihn lieber weg“, sagt Kübler. Würde er dreimal erwischt werden, Kunden ohne Nachweis bedient zu haben, könnte ihm das Ordnungsamt sogar die Konzession als Gastwirt entziehen. „Und das würde auch bedeuten, dass Mitarbeiter arbeitslos werden, und das will ich nicht.“

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Diskussionen müsse man wegen der Nachweise immer wieder führen, sagt Kübler, manchmal sogar mit Menschen, von denen man es nicht erwarten würde – beispielsweise von einer mutmaßlich immunisierten Ärztin. Diese habe dem Gastwirt gesagt, den Nachweis lediglich vergessen zu haben. Mit Vertrauen allein gehe es bei ihm unbekannten Gästen aber nicht: „Ich weiß doch nicht, ob da vielleicht ein verdeckter Ermittler des Ordnungsamtes vor mir sitzt“, gibt Kübler zu bedenken.

Der Gastwirt weiß, dass es Kollegen in anderen Restaurants, Cafés und Hotels gibt, die nicht kontrollieren. Namen nennen wolle er aber keine. Dass er im Gegenteil so entschieden vorgehe, komme bei Gästen auch gut an: „Mir haben schon einige gesagt, dass sie sich bei mir sicher fühlen, weil ich das kontrolliere“, sagt er. Und was die anderen angehe, könne er nur sagen: „Wir Gastronomen werden seit eineinhalb Jahren mit lauter Vorschriften nur so zugedeckt. Wir machen diese Vorschriften aber nicht.“

„Wirte haben die Regeln nicht gemacht“

Ähnlich sieht es Susanne Weißkopf, Vorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) im Kreis Göppingen. „Es ist bei uns der falsche Ort, um über Coronaregeln zu diskutieren. Wir haben diese Regeln einfach nur einzuhalten.“ Deswegen rufe sie alle Gäste in Lokalen auch dazu auf, „darüber nachzudenken“. Weißkopf bestätigt, dass Kübler nicht der einzige Gastwirt unter den Dehoga-Mitgliedern sei, der mit solchen Problemen zu kämpfen habe – auch wenn sie ebenfalls betont, dass es „nur hin und wieder solche Probleme gibt“.

Es gelte aber, den denkbar schlimmsten Fall zu vermeiden: Niemand wolle einen Coronafall in seinem Betrieb, sagt sie. Immerhin sollen sich die Gäste dort wohlfühlen. Nicht zu vergessen, dass man als Inhaber auch seinen Mitarbeitern gegenüber eine Verantwortung habe, sagt Weißkopf.

Uneinheitlichkeit sorgt für Irritationen

Kübler ärgert sich darüber, dass „manche meinen, die Pandemie ist schon wieder vorbei“, obwohl die Inzidenzzahlen weiter steigen. Er gibt auch zu bedenken, dass es vor allem Ungeimpfte seien, die auf den Intensivstationen der Kliniken lägen. Er selbst wäre sogar für eine Impfpflicht gewesen. Leider habe auch die Politik selbst für Verwirrung gesorgt in den vergangenen eineinhalb Jahren, da in vielen Bundesländern unterschiedliche Regeln gälten. „Der Bund sollte es alles regeln. Es braucht eine klare Linie.“ Dies könnte auch für eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen. Anderseits hebt er auch hervor, dass es gute politische Entscheidungen gab, beispielsweise die Senkung der Mehrwertsteuer in Restaurants auf sieben Prozent: „Das hat man gespürt.“

Betriebe können zwischen 2 G und 3 G wählen

Stufensystem
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) informiert auf seiner Homepage über die jetzt gültige, neue Coronaverordnung: Diese umfasst Basis-, Warn- und Alarmstufe. Die Warnstufe ist erreicht, sobald mehr als 250 Covid-Patienten auf den Intensivstationen der Kliniken im Land liegen.

Option
In der Basisstufe können Betriebe jetzt wählen, ob bei ihnen 2G (geimpft oder genesen) gilt. Dann müssen Gäste — im Gegensatz zur 3G-Variante — keine Maske tragen. Für Mitarbeitende mit Kundenkontakt gilt die Maskenpflicht weiterhin. Neu ist: Beschäftigte mit Gästekontakt, die weder geimpft oder genesen sind, müssen sich auch in der Basisstufe zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Test auf Corona testen lassen.