Der Ganztagsbetrieb an Grundschulen existiert parallel zu den Horten. Foto: dpa/Uwe Anspach

Die Stadt gewährt 13 Eltern-Kind-Einrichtungen einen Bestandsschutz bis Juli 2026, das Finanzreferat fordert ein Konzept für die Umwandlung in Kitas. Die Fraktionen haben Diskussionsbedarf.

Stuttgart - Im Jahr 2011 fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zum Ausbau der gebundenen Ganztagsschulen. Die verlässliche Betreuung vor und nach dem Unterricht sollte abgebaut werden, Horte sollten ihre Plätze in Kita-Plätze umwandeln und keine Kinder mehr aufzunehmen, die eine gebundene Ganztagsschule besuchen. 2017 beschloss der Gemeinderat für die Horte bis 2021 jedoch eine Ausnahme, die nun für 13 noch aktive Horte verlängert werden soll bis Juli 2025/26.

Belastung für Initiativen vermeiden

Ein kleinkindgerechter Umbau der Räume belaste Eltern-Kind-Gruppen stark, gesteht die Stadt ein. Nach ihren Schätzungen könnten lediglich 35 Prozent der Hortplätze zu Kitaplätzen umgewandelt werden. Isabel Fezer, Bürgermeisterin im Referat Jugend und Bildung, plädiert dafür, dass die Horte ihre Plätze bis zum genannten Termin weiterhin belegen dürfen, und zwar unabhängig davon, welche Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder an der Schule zur Verfügung stehen.

Finanzierung bis Juli 2026

Befördert hatte das Ganztagskonzept damals noch Schulbürgermeisterin Susanne Eisenmann, derzeit Kultusministerin des Landes. Sie erntete bei zahlreichen Eltern aus gutbürgerlichen Kreisen allerdings heftigen Gegenwind. Eine verpflichtende Ganztagsbetreuung an der Schule, so deren Argument, kollidiere mit den Freizeitaktivitäten der Kinder und dem Recht auf Selbstbestimmung. Die Umwandlung von Grundschulen in verbindliche, so genannte gebundene Ganztagsschulen, die einen Beschluss der Schulgemeinschaft und damit auch der Eltern erfordert, ist deshalb nicht so voran gekommen wie geplant. Die Proteste haben am Ende zu einer Kehrtwende in der Landespolitik und im Stuttgarter Gemeinderat geführt. Auf dessen Beschluss hat die Stadt die Förderung der verlässlichen Grundschule, das heißt die Betreuung durch Erzieher an der Schule bis maximal 14 Uhr, schließlich aufrecht erhalten. Auch das Kultusministerium bekannte schließlich vor circa einem Jahr, man wolle flexible Betreuungsangebote besser fördern, ohnehin seien die Anträge zur Errichtung neuer Ganztagsschulen so gut wie zum Erliegen gekommen.

Wie das Land weiter vorgeht, ist noch offen. Die vom Bund angekündigten Zuschüsse für die Schulkindbetreuung soll es nur für Einrichtungen geben, die unter Schulaufsicht stehen wie beispielsweise gebundene Ganztagsschulen oder genehmigungspflichtig sind durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales wie die Horte. Die flexible Betreuung vor und nach dem Unterricht bis maximal 14 Uhr wird vom Bund nicht berücksichtigt.

Finanzreferat fordert Konzepte für den Umbau

Für Horte entfällt der Landeszuschuss dann, wenn ein Schüler eine gebundene Ganztagsschule besucht. Um deren Hortplätze bis 2026 zu halten, will die Stadt in diesen Fällen einspringen und die Landesförderung zu 100 Prozent übernehmen. Der Finanzbedarf dafür betrage jährlich maximal 123 730 Euro. Der Betrag muss im Haushalt noch veranschlagt werden, am Montag wird der Jugendhilfeausschuss informiert.

„Wir finden die Angebote der kleinen Träger sehr wertvoll und wollen solche Oasen in der Stadt erhalten, auch wenn damit eine Ausnahme von der Regel gemacht wird“, sagt Vittorio Lazaridis von den Grünen. Er fordert statt eines Stichtags ein Jahr vor Ende der Frist „eine Gesamtschau und eine Diskussion darüber, wie wir damit umgehen“. Auch die CDU hat in der Vergangenheit für einen „sanften Übergang“ gestimmt und fordert, so Stadträtin Iris Ripsam, die Aufhebung des genannten Ultimatums.

Umbau zur Kita ist umstritten

Elke Fantini vom Dachverband der Eltern-Kind-Gruppen in Stuttgart begrüßt die Verlängerung. „Kein einziger Hort will die Umwandlung in eine Kita“, sagt sie, „auch das Personal nicht.“ Die Nachfrage nach Plätzen im Hort oder in den Schülerhäusern sei ungebrochen hoch, weil das begleitete Aufwachsen bis zum 12. Lebensjahr „aus Sicht der Eltern eine wertvolle Unterstützung für ihre Kinder ist“.

Das Finanzreferat hat den Vorschlag zwar mitgezeichnet, fordert jedoch die Verwaltung dazu auf, „in Zusammenarbeit mit den Trägern zeitnahe ein geeignetes Konzept zu erarbeiten, das den Abbau der Horte ermöglicht“.