Darf weiter am Ball bleiben und kommt ohne weitere Sperre davon: Michael Kraus von Frisch Auf Göppingen Foto: dpa

Aufatmen bei Michael „Mimi“ Kraus und Handball-Bundesligist Frisch Auf Göppingen. Der Verstoß des Weltmeisters von 2007 gegen die Anti-Doping-Bestimmungen bleibt wegen „geringfügiger Fahrlässigkeit“ ohne weitere Konsequenzen. Die Sperre hat er bereits verbüßt.

Göppingen - Die Last, die von ihm abfiel, war förmlich greifbar: „Ich bin so was von froh, dass diese Geschichte ein Ende hat. Das war keine einfache Zeit für mich und meine Familie“, sagte Michael Kraus. „Jetzt kann ich mich endlich wieder zu 100 Prozent auf Handball konzentrieren.“ Schon an diesem Mittwoch (20.15 Uhr) geht es in der EWS-Arena gegen den SC DHfK Leipzig. Auch Frisch-Auf-Geschäftsführer Gerd Hofele zeigte sich erleichtert, war aber davon ausgegangen, dass Kraus nicht eine mögliche Sperre von bis zu zwei Jahren aufgebrummt bekommt: „Eineinhalb Jahre nach der dreimonatigen Suspendierung des Spielers nun eine drakonische Strafe zu verhängen war für mich schwer vorstellbar.“

Philipp Collin wurde in einem vergleichbaren Fall ein Jahr gesperrt

Aber durchaus möglich. Zum Beispiel wurde der deutsche Volleyball-Nationalspieler Philipp Collin für ein Jahr gesperrt. Er hatte innerhalb von 18 Monaten dreimal die vorgeschriebene Meldepflicht über seinen Aufenthaltsort nicht erfüllt. Auch Kraus hatte dreimal gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen. Noch in seiner Zeit beim HSV Hamburg hatte er das Meldeformular für seinen Aufenthaltsort zu spät ausgefüllt, einmal vergaß er anzugeben, dass er mit Frisch Auf ein Spiel in Kiel hatte und demzufolge nicht zu Hause anzutreffen war. Und zwischen diesen beiden Verstößen lag die kuriose Geschichte mit der Klingel: Als der Dopingkontrolleur vor der Tür stand, hatten Kraus und seine Frau Bella in ihrem neu gebauten Reihenhaus offenbar kein Läuten an der Haustür vernommen. Der Kontrolleur räumte ein, dass er nicht ausschließen könne, dass die Klingel defekt gewesen sei. Der fehlende Beweis rettete Kraus letztendlich.

Verschulden beruhe auf „geringfügiger Fahrlässigkeit“

Dies wird auch in dem Schiedsspruch deutlich, auf den sich die Nada und Kraus nach der Berufungsverhandlung vor dem Deutschen Sportschiedsgericht (14. Dezember) abschließend einigten. Demnach habe der Profi zwar gegen Artikel 2.4 des Anti-Doping-Reglements des DHB verstoßen, doch sein Verschulden habe „auf einer nur geringfügigen Fahrlässigkeit“ beruht, teilte die Nada am Dienstag mit. „Der sehr niedrige Grad des Verschuldens war denn auch ausschlaggebend für die Kürze und den Zeitraum der Sperre“, hieß es. Die Doping-Agentur hatte gegen die erstinstanzliche Entscheidung der Anti-Doping-Kommission (ADK) des DHB zunächst Rechtsmittel eingelegt. Am 28. August 2014 war Kraus’ vorläufige Suspendierung von der ADK aufgehoben worden. Da der Rechtshänder während der damaligen Suspendierung keine Spiele bestritten hatte, wird dies nun auf die Sperre angerechnet. Kraus hat die Strafe also bereits verbüßt. Der Schiedsspruch ist rechtsverbindlich und kann durch kein Gremium, auch nicht den Internationalen Sportgerichtshof, mehr angefochten werden.

Jetzt kann Kraus nach vorne blicken

„Jetzt kann ich nach vorne blicken“, sagte Kraus. Sein Vertrag am Saisonende bei Frisch Auf läuft aus. Ob es zu einer Verlängerung kommt, ist offen. Der Schiedsspruch war eine Grundvoraussetzung. Mehr nicht.