Gute Nachrichten für Frauen, die stark von krankhaften Fettverteilungsstörungen betroffen sind: Sie erhalten künftig eine Fettabsaugung, die von der Kasse bezahlt wird. Der Bundesausschuss kommt mit der Entscheidung einer Forderung von Jens Spahn nach.
Berlin - Frauen, die besonders stark von krankhaften Fettverteilungsstörungen betroffen sind, können sich das Fett bald auf Kosten ihrer gesetzlichen Krankenkasse absaugen lassen. Das geht den Zeitungen der Funke Mediengruppe zufolge aus einem Brief des Gemeinsamen Bundesausschusses an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hervor.
Spahn hatte auf eine solche Regelung gedrungen und begrüßte die Ankündigung des Ausschusses. „Die Leistung steht den betroffenen Frauen mit Stadium 3 ab dem 1. Januar 2020 zur Verfügung“, heißt es den Angaben zufolge in dem Brief an Spahn. Besonders schwer betroffene Frauen hätten „den höchsten Leidensdruck und für sie gibt es keine akzeptablen therapeutischen Alternativen“, schreibe der Vorsitzende des Ausschusses, Josef Hecken.
Bis zu drei Millionen Frauen unter der Fettverteilungsstörung
Frauen, bei denen die Lipödem genannte Krankheit im Stadium 1 oder 2 auftritt, können demnach allerdings noch nicht von der Regelung profitieren. Insgesamt leiden bis zu drei Millionen Frauen unter der Fettverteilungsstörung. „Das ist eine gute Nachricht für Tausende Frauen, die unter krankhaften Fettverteilungsstörungen leiden“, sagte Spahn den „Funke-Zeitungen“. Endlich habe sich der Gemeinsame Bundesausschuss bewegt und ermögliche Hilfe für die besonders betroffenen Patientinnen. Der Minister hatte zuvor eine gesetzliche Regelung angekündigt, um das Fettabsaugen zur Lipödem-Behandlung im Alleingang zur Kassenleistung machen zu können. Darauf will Spahn nunmehr verzichten.
Dem Gemeinsamen Bundesausschuss zufolge soll die Fettabsaugung bei besonders betroffenen Frauen - in der Fachsprache: Liposuktion - zunächst befristet bis 2024 eingeführt werden. Bis dahin soll eine wissenschaftliche Studie vorliegen, die Aussagen darüber gibt, welchen medizinischen Nutzen und welche möglichen gesundheitlichen Schäden der Eingriff hat. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Kassen. Das Gremium entscheidet darüber, ob eine medizinische Leistung von den Kassen übernommen werden muss oder nicht.